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-   -   Sonderbau und Richtlinien bzW Verordnung (https://www.tektorum.de/planung-baurecht/6231-sonderbau-richtlinien-bzw-verordnung.html)

devran 22.01.2010 18:38

Sonderbau und Richtlinien bzW Verordnung
 
Hallo kennt jemand den zusammenhang zwischen Sonderbau nach LBO und Verordnungen wzB. Versammlungsstättenverordnung ausser das man nach §3 verpflichtet ist Baubestimmungen einzuhalten... mfg Devran

personal cheese 22.01.2010 21:07

AW: Sonderbau und Richtlinien bzW Verordnung
 
Sonderbauten sind Bauten, die wegen ihrer Größe (zB Gebäude über der Hochhausgrenze) und/oder ihrer "besonderen" Nutzung (Schule, Versammlungstätte, Industriebau, Krankenhaus...) zur Bauordnung verschärfte oder auch reduzierte Anforderungen haben können. Zu einigen Sonderbauten wurden Sonderbauvorschriften erlassen (Hochhausrichtlinie, Schulbaurichtlinie, Gaststättenbauverordnung, Industriebaurichtlinie, Krankenhausbauverordnung, Versammlungsstättenverordnung etc.).
Nicht in allen Bundesländern gibt es alle Sonderbauvorschriften und diese können sich, wie die Bauordnungen, auch noch zwischen den einzelnen Bundesländern unterscheiden.
Wann welche Sonderbauvorschrift anzuwenden ist, wird meißt im ersten Abschnitt definiert.
Im Grunde genommen ist die Bauordnung nach meiner Erfahrung nur auf Wohnegebäude, Verwaltungsbauten und kleine Ladenlokale "pur" anzuwenden.

noone 23.01.2010 12:16

AW: Sonderbau und Richtlinien bzW Verordnung
 
ganz wichtig für die Sonderbauten wie Schulen, Produktionsstätten etc sind auch die GUV-Richtlinien, die ergänzend zu dem oben genannten Regelwerk beachtet werden müssen.

devran 26.01.2010 21:35

AW: Sonderbau und Richtlinien bzW Verordnung
 
Im Brandschuzukalender von Ernst & Sohn werden Sonderbauten auch zu Gebäudeklassen zugeordnet. Worauf stützen die sich? Habe ich irgendwas überlesen, akzeptieren tue ich es...

personal cheese 26.01.2010 22:10

AW: Sonderbau und Richtlinien bzW Verordnung
 
Um welches Bundesland gehts denn? Die Bauordnungen sind nämlich teilweise verschieden und ich weiss nicht, ob schon überall die Gebäudeklassen eingeführt wurden.

In der Musterbauordnung werden sowohl Gebäudeklassen als auch Sonderbauten in §2 definiert.
siehe: IS Argebau -0-

Aber ein Gebäude gehört immer einer Gebäudeklasse an und kann zusätzlich Sonderbau sein.

devran 27.01.2010 20:49

AW: Sonderbau und Richtlinien bzW Verordnung
 
Zitat:

Zitat von personal cheese (Beitrag 37373)
Aber ein Gebäude gehört immer einer Gebäudeklasse an und kann zusätzlich Sonderbau sein.

Ja OK, dh. ,also ich lerne mit der HBO, das in §2 Nr:3 erst festgesetzt wird, das ein Gebäude zu einer Gebäudeklasse gehört und Nr:6 und Nr:8 führen weitere Unterteilungen ein... Danke nochmal


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