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Kieler 31.03.2010 15:21

EnEV 2009-Keller beheizt/unbeheizt
 
Ein Kellerraum muss nicht unbedingt einen Heizkörper besitzen, wenn er für
seine bestimmungsgemäße Nutzung durch Raumverbund geheizt wird (also
Keller nebenan hat einen Heizkörper und heizt andere Bereiche mit) gilt er als
innerhalb der Systemgrenze im beheizten Bereich befindlich.
Wie ist es aber wenn ein Kellerraum einen Heizkörper hat, der aber nur dreimal
im Jahr bei Bedarf benutzt wird (z.B. Partykeller...), gilt der als beheizt oder gibt
es eine Mindestnutzungsdauer, oder kann man über den §1 (2) 8. Mit Ausnahme
der §§ 12 und 13 gilt diese Verordnung nicht für ...Wohngebäude, die für eine
Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind,.. da ran
gehen. Hat das DIBT dazu vielleicht schon mal was gesagt?
Wer weiß es?


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