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-   -   VOB A Angemessenheit der Preise? (https://www.tektorum.de/planung-baurecht/7361-vob-angemessenheit-preise.html)

LaHood 21.04.2011 09:04

VOB A Angemessenheit der Preise?
 
Hallo

ich bin gerade dabei Vergabevorschläge für unseren öffentlichen Bauherren zu machen. Einer der Bieter hat bei einer Position einen Preisunterschied zu den anderen Bietern einen ca. 1000% günstigeren Preis. Nach einem Telefonat stellte sich heraus das der EP nicht die gesamte Position (Länge 15 Meter), sondern als Meter bepreist wurde. Ausgeschrieben war eine Position als Stückzahl, in der die Angabe der 15 Meter enthalten waren.
Der Bieter steht aber trotzdem zu diesem Preis, und die Preisdifferenz des Gesamtauftrages zum nächsten Bieter beträgt ca. 9.5 %. Die Preisdifferenz dieser Position im Gesamtvolumen beträgt ca. 4% zum nächsten Bieter. Er wäre dann also noch ca. 5.5% günstiger.
Kann ich dann in den Vergabevorschlag reinschreiben das rein wirtschaftlich dieses Angebot trotzdem zu werten ist oder wie muss ich mit so einer falsch kalkulierten Position umgehen?

Danke
Grüße
LH

Niko 27.04.2011 21:34

AW: VOB A Angemessenheit der Preise?
 
Ok, wie im anderen Thread schon erwähnt, habe nicht sooo viel Ahnung von dieser Phase und kein anderer traut sich was zu posten. Kannst Du aber den Bieter nicht um einen korrigierten Angebot bitten? Oder verstehe ich das Problem falsch?

Bin immer der Meinung, je weniger Interpretationsmöglichkeiten, desto besser :D

Bosmeg 03.05.2011 00:12

AW: VOB A Angemessenheit der Preise?
 
Generell gilt - meines Wissens auch lt. VOB - ,dass sowohl der potentielle AN auf Auschreibungsfehler, als auch der Vergebende auf fehlkalkulierte EP hinweisen muss.

In Deinem Fall würde ich mir aufgrund der öffentlichen Bauherrschaft einen Hinweis auf die evtl. Fehlkalkulation des EP seitens des Anbieters schriftlich bestätigen lassen und dementsprechend vergeben.

Leider ist es heutzutage oft so, dass die AN null auf null fahren, nur um ihre Leute nicht in Teilzeit schicken zu müssen.

Von daher erscheint mir das noch halbwegs glaubwürdig. Nicht auszuschließen ist sogar das absichtlich falsche Anbieten um überhaupt bei der Vergabe berücksichtigt zu werden und evtl. im Gespräch zu überzeugen.

Die Berücksichtigung hast Du ja spätestens im angepassten Preisspiegel


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