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-   -   Garage - ab wann nicht mehr privat? (https://www.tektorum.de/planung-baurecht/7726-garage-ab-mehr-privat.html)

Archimedes 09.11.2011 15:10

Garage - ab wann nicht mehr privat?
 
Eine Garage für private Zwecke darf grundsätzlich Jeder auf seinem Grundstück mit der entsprechenden Baugenehmigung und im Rahmen der Baugesetze, LBAUO usw. errichten.
Aber gibt es eine "Grenze", aber der eine private Nutzung nicht mehr gegeben ist und das Ganze als gewerbliches Projekt, mit allen Konsequenzen (z.B. Prüfstatik), beurteilt wird?
In meinem Fall geht es darum, daß sich ein Mechaniker, gleichzeitig Autosammler, eine neue 2-stöckige Garagenhalle für mind. 80 seiner Oldtimer bauen möchte?
Er hat kein diesbzgl. Gewerbe angemeldet (nur seine Frau ;) ) und würde das Ganze gerne als private Sammlung, die es auch tatsächlich ist, betrachten.

Privates oder Gewerbliches Projekt? Wie seht Ihr das?

Ich werde natürlich auch das Bauamt befragen.

fst 09.11.2011 17:24

AW: Garage - ab wann nicht mehr privat?
 
Zält das noch als Garage?

Wenn die Frau ein Gewerbe im Zusammenhang mit den Oldtimern hat, dann würde ich davon ausgehen das die Garage dadurch gewerblich genutzt wird.

Auch wenn er theoretisch ihr die Garage kostenlos zur Ausführung ihres Gewerbes überlässt.

Archimedes 09.11.2011 18:26

AW: Garage - ab wann nicht mehr privat?
 
Zitat:

Zitat von fst (Beitrag 45246)
Zält das noch als Garage?

Wenn die Frau ein Gewerbe im Zusammenhang mit den Oldtimern hat, dann würde ich davon ausgehen das die Garage dadurch gewerblich genutzt wird.

Auch wenn er theoretisch ihr die Garage kostenlos zur Ausführung ihres Gewerbes überlässt.

Habe jetzt mit dem Bauamt Rücksprache gehalten.

Das Projekt wird wg. seiner Größe auf einem Gewerbegrundstück zum Stehen kommen, somit ist es perse kein rein privates Bauvorhaben mehr.

Ob es eine Garage ist/wird, hängt z.B. davon ab, wieviel Kraftstoff in den abgestellten Fahrzeugen verbleibt und ob es fremde Zündquellen gibt. Alle abgestellten Fahrzeuge zusammen dürfen dann z.B. nicht mehr als 12 Liter Kraftstoff in den Tanks haben.
Wenn es doch eine Garage wird, dann ist die Garagenverordnung - GarVO - zu beachten. Hier für eine Mittelgarage bis 1.000 m².

Naja, ich weiß jetzt zumindest, wie ich vorgehen muß.


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