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Tidals 25.12.2011 13:43

Sicherheitsaufzug statt Sicherheitstreppenraum?
 
Hallo zusammen,

hoffe ihr wurdet alle reichlich beschenkt :)

ist es rechtlich machbar ein hochhaus (bis 300m) nur über Sicherheitsaufzüge zu erschließen? Also einen Raum ausgebildet wie ein Sicherheitstreppenraum aber ohne Treppe sondern mit einem Sicherheitsaufzug?

Ich könnte so viel unattraktive Verkehrsfläche sparen und auch noch das flüchten für Gehbehinderte bzw. Rollstuhlfahrer ermöglichen. Wer läuft auch wirklich 300 m nach unten?
Was natürlich ein Problem ist dass ich mit einem Aufzug nur eine Etage andiene und der Aufzug für die restlichen Etagen währenddessen blockiert ist.... mh....

Für jegliche Hinweise schon mal besten Dank

mfg
tim

Tidals 25.12.2011 16:14

AW: Sicherheitsaufzug statt Sicherheitstreppenraum?
 
bzw. gibt es Konzepte die anstelle einer Evakuierung auf Geländeebene eine sichere Unterbringung in Schutzräumen vorsieht?

Archimedes 25.12.2011 17:01

AW: Sicherheitsaufzug statt Sicherheitstreppenraum?
 
Kurz mal aus den Feierlichkeiten ausgeklinkt...

Ich habe zwar keine Unterlagen oder Beispiele zur Hand, aber das mit dem Sicherheitsaufzug kann doch nicht funktionieren.
Wie kommt er wieder nach oben im Fluchtfall, wenn er einmal unten ist und z.B. der Strom ausgefallen ist?
Wie bestimmt man, wer warten muß und wer zuerst flüchten darf?

Tidals 25.12.2011 17:41

AW: Sicherheitsaufzug statt Sicherheitstreppenraum?
 
danke für die schnelle antwort.

ja das ist auf jeden fall ein problem. wobei es ja evakuierungsabschnitte geben wird. es wird ja nicht auf einen schlag das ganze gebäude evakuiert.
das könnte schon wieder funktionieren.

zwei aufzugschächte mit jeweils doppelstockkabinen sollten eigentlich einen evakuierungsabschnitt nach unten transportieren können...


oder es gibt mehrdimensionale transportsysteme... also kabinen die nicht nur vertikal sondern auch horizontal fahren. und jede einheit hat eine kapsel welche sich computergesteuert in den "kapselfluss" einordnen...

personal cheese 26.12.2011 02:47

AW: Sicherheitsaufzug statt Sicherheitstreppenraum?
 
Zitat:

Zitat von Tidals (Beitrag 45704)
bzw. gibt es Konzepte die anstelle einer Evakuierung auf Geländeebene eine sichere Unterbringung in Schutzräumen vorsieht?

Beim Berliner Fernsehturm gibt es unterhalb der Kugel 2 "Notbalkone" auf denen man die Gefahrensituation abwarten kann. Eine Treppe braucht es trotzdem.

Im Ernstfall müssen Besucher in 197 Meter Höhe warten: Fernsehturm gilt als sicher | Archiv*- Berliner Zeitung

Nichtsdestotrotz brauchst du je Geschoss mind. 2 bauliche Rettungswege, diese sind ab einer Höhe von 60 m als Sicherheitstreppenhäuser auszubilden. Zusätzlich muss mind ein Feuerwehraufzug nach 50m Laufweg je Geschoss erreichbar sein. Schau dir mal dazu das hier an: http://www.akh.de/media/pdf/Gesetze/....05%202008.pdf

Es ist nun mal so, dass Hochhäuser einen sehr hohen Flächenverbrauch für die vertikale Erschließung haben.

Tidals 26.12.2011 02:57

AW: Sicherheitsaufzug statt Sicherheitstreppenraum?
 
interessanter beitrag. danke.

werde wohl um die treppe nicht herumkommen, ist auch schon eingeplant :)

bin aber für weitere anregungen offen.

vg
tim

personal cheese 26.12.2011 03:09

AW: Sicherheitsaufzug statt Sicherheitstreppenraum?
 
Es braucht in Hochhäusern ab 60 m Höhe mind 2 Treppen! s. Ergänzung oben. So lange Leitern hat die Feuerwehr nicht, dass hier Fensterrettung als 2. Rettungswesen möglich wäre.

Tidals 26.12.2011 12:44

AW: Sicherheitsaufzug statt Sicherheitstreppenraum?
 
ja das ist mir schon klar. ich wollte das halt ein wenig in frage stellen mit einem alternativen konzept.... hab das jetzt aber mit zwei treppen für jeden Bereich geklärt.

nochmal danke für das schnelle feedback am feiertag :)

guten rutsch

tim

TappAr 28.12.2011 10:15

AW: Sicherheitsaufzug statt Sicherheitstreppenraum?
 
interessante frage.

die erforderlichen gedanken zum thema haben sich schon andere gemacht und in die hochhausrichtlinie einfließen lassen. diese wurde ja oben bereits verlinkt.

interessanter dazu finde ich die begründung zu dieser richtlinie.

diese, und andere richtlinien so auch die hhrl, finden sich unter

Informationssystem der Bauministerkonferenz (IS-ARGEBAU)

hier wie folgt: startseite -> musterervorschriften/mustererlasse -> Bauaufsicht / Bautechnik -> Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern - MHHR (Fassung April 2008) - Erläuterung

Tapp


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