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Archimedes 09.04.2013 13:22

Abbrucharbeiten in welchem Gewerk?
 
Hallo baustellenerfahrene Kollegen! Wie macht Ihr es?

Für den Umbau und die Erweiterung einer Kita bin ich am Grübeln wen ich mit dem Abbruch des Bodenbelages (500 m² PVC + 100 m² Fliesen) beauftragen soll. Grundsätzlich gibt es spezielle Abbruchunternehmen dafür oder natürlich auch Fußbodenverleger, die bevor sie den neuen Boden verlegen einen alten entfernen. Soweit klar.
Ich möchte aber einerseits die Anzahl der auszuschreibenden Gewerke einschränken, also kein zusätzliches Abbruchgewerk generieren und andererseits muss der Fußboden recht früh raus, weil ich neue Wände auf den Estrich setzen muss und auch Fenster austausche und dabei etwas im Anschlußbereich Fußboden benötige.

Ich muss es den ersten Gewerken Rohbau, Holzbau, Dachabdichter oder Fensterbau zuordnen. Da ich vom Rohbauer auch Wände und komplette Nebengebäude abbrechen lasse, will ich ihn auch den Bodenbelag rausnehmen lassen. Gefahr: grobmotorische Bauarbeiter, die den Estrich ruinieren und somit Folgekosten verursachen.

Was meint Ihr?

Lang 11.04.2013 13:33

AW: Abbrucharbeiten in welchem Gewerk?
 
... ich würe den abbruch immer separat ausschreiben, solange der Umfang auskömmlich ist., in deinem fall: der Estrich soll erhalten bleiben? dann lass den oderbelag vom Bodenleger rausreißen wenns irgendwie geht, bei den rohbauern hätte ich da auch so meine bedenken :-). wenn er probleme mit den fliesen macht, nimmt er sich sowieso nen sub dazu, was ich bei der menge aber nicht glaube.

FoVe 19.04.2013 09:14

AW: Abbrucharbeiten in welchem Gewerk?
 
Du würdest dir noch ein weiteres Problem generieren, wenn du den Abbruch bzw. -riß in ein "benachbartes" Gewerk reinpackst.
Es kann dir dann passieren, dass du auf einmal eine Firma als Submissionsgewinner bekommst, die im Kerngewerk bisher lausige Reultate abliefert, aber durch eine Dumpingkalkulation im zugekauften Abbruch sich den Gesamtauftrag holt.
Ich glaube, du solltest hier für jeden Schuh die richtigen Leisten nehmen ;)

Tom 20.04.2013 12:39

AW: Abbrucharbeiten in welchem Gewerk?
 
Es spricht doch nichts dagegen, den Abbruch vom Fußbodenverleger vorab machen zu lassen. Muss man nur in den Vertragsbedingungen (ATV/ZTV) klar machen, dass das zeitl. vorgeschaltet ist. Normalerweise macht eine Firma einen solchen Abbruch gern, das sind Positionen, mit denen unproblematisch gutes Geld verdient wird, dafür fährt man auch 1x zusätzlich an (-> Entsorgungsnachweise verlangen).

Ich habe mal den Abbruch von ein paar gemauerten Brüstungen in ein Maler-LV gepackt. Der Maler war aus verschiedenen Gründen noch nicht vergeben, der Zeitdruck groß, so dass ich die Position zusätzlich dem Rohbauer übertragen habe. Als der Maler später auf die Baustelle kam und erfuhr, dass die Abbruch-Position wegfällt, hat er sich auf dem Absatz rumgedreht und den gesamten Auftrag dankend zurückgegeben, weil er für ihn keinen wirtschaftl. Sinn mehr machte.

T.

Archimedes 20.04.2013 18:15

AW: Abbrucharbeiten in welchem Gewerk?
 
Danke für Eure Einschätzungen.

Zitat:

Zitat von Tom (Beitrag 49966)
Ich habe mal den Abbruch von ein paar gemauerten Brüstungen in ein Maler-LV gepackt. Der Maler war aus verschiedenen Gründen noch nicht vergeben, der Zeitdruck groß, so dass ich die Position zusätzlich dem Rohbauer übertragen habe.

Genau, dass ist ja immer das Problem. Wir haben mit dem Bauherrn drei Ausschreibungspakete definiert. Bodenbelagsarbeiten werden erst 2 Monate nach dem Rohbau ausgeschrieben und dann muss der Boden schon teilweise weg sein.

Tom 20.04.2013 20:35

AW: Abbrucharbeiten in welchem Gewerk?
 
Dann halte ich es für richtig, es dem Rohbauer zu geben und explizit auf den vorsichtigen Ausbau hinzuweisen. Schäden am Estrich müsste der Ausführende ja unter normalen Bedingungen sowieso selbst beheben oder auf seine Kosten beheben lassen. Ich würde sowohl in die ZTV als auch den Positionstext noch einmal den Hinweis setzen, dass der Estrich nicht beschädigt werden darf.

T.

torgalf 30.01.2016 22:50

AW: Abbrucharbeiten in welchem Gewerk?
 
Vom Bauablauf würde ich den Belag zum Schluß vom Bodenleger rausnehmen lassen. Der alte PVC Boden dient dann solange als Schutzbelag. Abbruch Position immer separat ausschreiben.


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