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-   -   Wohnungsgrösse wie berechnen? (https://www.tektorum.de/planung-baurecht/8824-wohnungsgroesse-berechnen.html)

Weitblick 24.06.2013 15:37

Wohnungsgrösse wie berechnen?
 
Bin auf das Forum durch Google gekommen.

Suche nach Antworten auf Fragen zur Wohnungsfläche und Nutzfläche einer Wohnung.

Die Wohnung hat keine Schrägen.

1. In welcher Höhe wird die qm-Zahl gemessen?
2. zählen
- Fensternischen
- bodentiefe Balkontürnischen
- Türnischen
mit zur Wohnfläche?
3. Werden Flächen um die Heizung abgezogen?
4. Werden gemauerte Badablagen / Wanne / Dusche mitgerechnet?
5. zählt ein Balkon ganz?
6. wird ein Balkon, der aus einer Betonwanne gegossen wird und rumdum eine Kante von ca. 20 cm Breite und ca. 15 cm Höhe hat, diese Kanten mit als Nutzfläche gerechnet?
7. Zählt ein Durchgangszimmer ganz?

zu 7:
Mietwohnung, 1999 sanierter Altbau, öffentl. gefördert (WBS; Westdeutschland)
Mietvertrag: 3 Zi K B Balkon
Tatsache: 2 Zimmer + Wohnküche. Also eigentlich nur 2,5 Zi K B Balkon
Wohnzimmer (a. 28 qm) hat Kochnische (von plus 8 qm und keine Tür / Wand / Fenster).
Werden hier die qm des Wohnzimmers ganz als Nutzfläche gerechnet? Denn ich benötige ca. 5-12 qm Durchgang zur Kochnische; der Grundriss ist etwas vermurkst

Meine Fragen sind für Euch sicherlich Anfänger-Fragen, die möglicherweise auch schonmal einer gestellt hat.

Bin ein Laie diesbezüglich, hoffe aber das Forum durch andere Erfahrungen (Kunst, Stadtentwicklung, Politik) später noch bereichern zu können.
DANKE für Eure Hilfe.

archinform 24.06.2013 16:17

AW: Wohnungsgrösse wie berechnen?
 
Also mit etwas Weitblick würde ich einfach mal ein bischen weitergooglen. Da gibt's z.B. die Wikipediaseite: Wohnflächenverordnung mit Link zum Volltext der entsprechenden Verordnung. Dort ist juristisch festgelegt wie die Wohnfläche berechnet wird.
Allerdings ist aus Deiner Anfrage nicht ganz ersichtlich, was für eine Art von Fläche (für welchen Zweck?) Du eigentlich berechnen willst. Der Begriff "Wohnungsfläche" ist im Gegensatz zu "Wohnfläche" im Bau-/Wohnungswesen so nicht fest definiert. Der Begriff "Nutzfläche" (NF) dagegen schon, er ist aber nicht deckungsleich mit "Wohnfläche". Hier findest Du ebenfalls Näheres bei der beinahe allwissenden Wikipedia: Nutzfläche

Wenn es Dir übrigens nur darum geht einen Mietvertrag auf Korrektheit zu überprüfen, bist Du hier falsch. Gezänke um Quadrat(zenti-)meter hat mit Architektur nichts zu tun, auch wenn's im Architektenalltag häufiger vorkommt :(

Gruß, Sascha

Weitblick 24.06.2013 16:31

AW: Wohnungsgrösse wie berechnen?
 
Macht es Dir Spaß andere zu beleidigen? Bleib doch einfach bei der Sache.

mika 24.06.2013 17:40

AW: Wohnungsgrösse wie berechnen?
 
Zitat:

Zitat von Weitblick (Beitrag 50334)
Macht es Dir Spaß andere zu beleidigen? Bleib doch einfach bei der Sache.

Was archinform geschrieben hat, ist in keiner Weise beleidigend, sondern ein wertneutraler Hinweis auf alle wichtigen Quellen, und den Umstand, dass Studenten des Bauwesens keine Juristen oder Immobilienmakler sind, was bei etwas mehr Besonnenheit nicht ausgeschlossen hätte, dass hier trotzdem jemand den Inhalt der Quellen wiedergegeben hätte.

archinform 24.06.2013 17:49

AW: Wohnungsgrösse wie berechnen?
 
Zitat:

Zitat von mika (Beitrag 50336)
Was archinform geschrieben hat, ist in keiner Weise beleidigend, sondern ein wertneutraler Hinweis auf alle wichtigen Quellen, und den Umstand, dass Studenten des Bauwesens keine Juristen oder Immobilienmakler sind, was bei etwas mehr Besonnenheit nicht ausgeschlossen hätte, dass hier trotzdem jemand den Inhalt der Quellen wiedergegeben hätte.

Umwerfend formuliert! Manche Studenten des Bauwesens könnten sich ja vielleicht doch durchaus hier juristischer Themen annehmen ;)

Da werde ich in Zukunft mal nicht mehr so vorschnell sein...
Gruß, Sascha

Florian 24.06.2013 18:50

AW: Wohnungsgrösse wie berechnen?
 
archinform hat eigentlich die westenlichen Links für weiterführende Informaitonen gepostet.
Tatsächlich ist für uns aber nicht klar, ob es sich bei Deiner Frage um Nutzflächen nach DIN 277 handelt - das ist die Grundlage für uns Architekten, oder um die Wohnfläche nach DIN 283 - das wäre für Markler relevant...

In keine Fall dürfte die Küche zum halben Zimmer werden, es sei denn die Fläche ist kleiner als 10m² und Mindestbreite von 2,10 m über 2/3 der Grundfläche wird nicht erreicht.

Und warum sollten "gemauerte Badablagen / Wanne / Dusche" nicht mitgerechnet werden? Das ist doch nutzbare Fläche...


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