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ing-ger 31.10.2013 20:53

Bauvorlageberechtigung
 
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten in anderen Bundesländern als NRW.
Hat jemand Erfahrungen mit der Einreichung von Bauanträgen in anderen Bundesländern. Ich habe Innenarchitektur studiert, eine ergänzende Hochschulprüfung absolviert und eine Bestätigung der Architektenkammer, dass ich in NRW voll bauvorlageberechtigt bin. Wie sieht die Anerkennung in anderen Bundeländern aus? Ich beabsichtige einen Bauantrag in Baden Württemberg einzureichen.
Bitte antworten, falls jemand dazu etwas mitteilen kann.

Vielen Dank

TappAr 01.11.2013 17:02

AW: Bauvorlageberechtigung
 
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) §43

Bauvorlageberechtigung: AKBW Architektenkammer Baden-Württemberg

im zweifel fragst halt mal bei der akbw nach.


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