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Tom 03.11.2013 11:29

Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
Hallo zusammen,

ist Tageslichtversorgung nach der geltenden ASR A3.4 von 2011 nun zwingend erforderlich oder nur eine freundliche Empfehlung? Unser Projektsteuerer sagt, die Pflicht wurde bei der letzten Novelle abgeschafft. Ich höre und lese dazu aber widersprechende Ansichten/Interpretationen.

Es geht bei uns um einen tieferen Bürobereich, der an der Fassade entlang einbündig Einzelbüros erhalten und im unbelichteten innenliegenden Teil weitere offene Arbeitsplätze erhalten soll (ständig besetzt). Für transparente oder transluzente Flurtrennwände fehlt dem BH das Geld und der Wille.

Sind die innenliegenden Arbeitsplätze nun, ggf. nur ausnahmsweise, zulässig?

T.

personal cheese 03.11.2013 13:05

AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
Meiner Meinung nach ist ein Verzicht auf Tageslicht nur dort möglich, wo dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Dies ist bei Büroarbeitsplätzen nicht der Fall.

Im Gründe müsste so etwas über eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber geklärt werden.
Also beispielsweise: kein Tageslicht hat folgende Auswirkungen (Gefährdungen) für die dort Beschäftigten: Werden schneller krank, fühlen sich unwohl...
Gegenmaßnahmen: alle 2 h 30 min. Pause in der lichtdurchfluteten Mensa...

Außerdem gibt es ja noch die Forderungen aus den Bauordnungen für Aufenthaltsräume und deren Belichtung. Die ASR setzt dies ja nicht einfach außer Kraft.

L. Pontai 03.11.2013 13:31

AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
Mein letzter Büroumbau war vor 2 Jahren in Sinzig (Rheinland-Pfalz).
Da war es noch Pflicht: natürliche Belichtung und Blick nach außen! (und ich denke es ist immer noch so).

Tom 03.11.2013 22:01

AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
Danke für das Feedback, richtig eindeutig wird es für mich aber noch nicht. Die ASR A3.4, Beleuchtung mit Tageslicht liest sich reichlich vage:

Zitat:

4.1 Ausreichendes Tageslicht

(1) Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Eine Beleuchtung mit Tageslicht ist der Beleuchtung mit ausschließlich künstlichem Licht vorzuziehen.
Zusätzliche anwendbare Regelwerke sind wohl die Richtlinie GUV-I 7007 "Tageslicht am Arbeitsplatz", sowie die BGR 131 "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten" der Berufsgenossenschaften. Beide nehmen die Forderung aus der ASR nach einer "ausreichenden Tageslichtversorgung" auf, die BGR verlangt zusätzlich eine Sichtverbindung nach außen.

Braucht man aber wohl alles nicht, wenn die BauO NRW verlangt:

Zitat:

§ 48 Aufenthaltsräume

(2) Aufenthaltsräume müssen unmittelbar ins Freie führende Fenster von solcher Zahl und Beschaffenheit haben, dass die Räume ausreichend Tageslicht erhalten und belüftet werden können (notwendige Fenster). Das Rohbaumaß der Fensteröffnungen muss mindestens ein Achtel der Grundfläche des Raumes betragen; ein geringeres Maß ist zulässig, wenn wegen der Lichtverhältnisse Bedenken nicht bestehen. ...
In Großraumbüros (und die Konfiguration bei uns ist eigentlich eine Großraumstruktur) wird man das aber ja nicht einlösen können. Dann sind wir wohl im Bereich der Abwägung. Genutzt werden soll der nicht natürlich belichtete Bereich als Zentral-Sekretariat und Empfang (3 Arbeitsplätze).

T.

bimfood 04.11.2013 15:45

AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
Zitat:

Zitat von Tom (Beitrag 51292)
Unser Projektsteuerer sagt ....

Hehe, mal wieder einer der dem Klischee alle Ehre macht.
Bestimmt ist der von berufswegen her Jurist oder Ökonom...

Lang 04.11.2013 16:49

AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
http://lasi.osha.de/docs/lv40.pdf


Ab Seite 22, vielleicht hilft dir dass noch weiter.

Nichtsdestotrotz würde ich versuchen "innenliegende" Arbeitsplätze zu vermeiden.

Nur wenn der Projektsteuerer meint, man könnte dass machen nur weil es nicht mehr "verboten ist heißt das noch lange nicht, dass man es tun sollte.

...Projektsteuerer: wieso denken die eigentlich immer, sie müssten sich in die Planung reinhängen?

Florian 04.11.2013 17:35

AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
Zitat:

Zitat von Tom (Beitrag 51298)
4.1 Ausreichendes Tageslicht

(1) Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Eine Beleuchtung mit Tageslicht ist der Beleuchtung mit ausschließlich künstlichem Licht vorzuziehen.

Die ausreichende Menge an Tageslicht ist doch auch irgendwo in der ASR geregelt. (Öffnungsanteil)
Ich verstehe diesen Satz so, dass eine Unterschreitung in Einzelfällen möglich ist. Ein dauerhafter Arbeitsplatz ohne Tageslicht aber nicht.

personal cheese 04.11.2013 17:44

AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
ASR 3.4 Ziffer 4.1:

Zitat:

(3) Die Anforderung nach ausreichendem Tageslicht wird erfüllt, wenn in Arbeitsräumen

- am Arbeitplatz ein Tageslichtquotient größer als 2 %, bei Dachoberlichtern
größer als 4 % erreicht wird oder

- mindestens ein Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche

bzw. Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche von mindestens 1:10 (entspricht ca. 1:8 Rohbaumaße), eingehalten ist. Die Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze ist zu bevorzugen.

Die Anforderungen gelten auch für Aufenthaltsbereiche in Pausenräumen.

Wenn die Forderung nach ausreichendem Tageslicht in bestehenden Arbeitsstätten oder auf Grund spezifischer betriebstechnischer Anforderungen nicht einzuhalten ist, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung andere Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes erforderlich. Eine andere Maßnahme besteht in der Einrichtung und Nutzung von Pausenräumen mit hohem Tageslichteinfall in Verbindung mit einer geeigneten Pausengestaltung.
Ausserdem s. auch hier:
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/cc...id=DE&bid=BAS&

Tom 04.11.2013 20:49

AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
Zitat:

Zitat von bimfood (Beitrag 51301)
Hehe, mal wieder einer der dem Klischee alle Ehre macht.
Bestimmt ist der von berufswegen her Jurist oder Ökonom...

Der PS ist Bauing, 30 Jahre Hochtief ... In Bezug auf die Sichtverbindung nach außen hat sich wohl tatsächlich ein Rückschritt ergeben, wahrscheinlich hatte er das im Kopf und hat es dann unscharf wiedergegeben. Aus den "Leitlinien zur ASR", Stand März 2009:

Zitat:

Frage: Gehört die Sichtverbindung noch zu den grundsätzlichen Mindestforderungen an jeden Arbeitsraum?

Antwort: Nein. Die ArbStättV 2004 enthält die materielle Forderung einer Sichtverbindung im Gegensatz zu § 7 ArbStättV 1975 nicht mehr. Die Regelungen zur Sichtverbindung in der weiter geltenden ASR 7/1 müssen somit nicht berücksichtigt werden. Sollten Sichtverbindungen nach außen eingerichtet werden, was aus arbeitsphysiologischer Sicht nach wie vor zu empfehlen ist, kann die ASR 7/1 jedoch weiterhin als Planungshilfe herangezogen werden.
Und zu Großraumbüros an gleicher Stelle:

Zitat:

Die Gewährung einer guten Verbindung zur Außenwelt und eine freie Sicht in die Umgebung, das Erleben des Tagesablaufs und der Witterung haben eine umso höhere Bedeutung, je kleiner der Arbeitsraum ist. In einem wenige Quadratmeter großen Raum fühlen sich Beschäftigte ohne Sichtverbindung nach außen eher „wie in einem Bunker eingeschlossen“. Je größer und weiter die Raumdimensionen, desto mehr verliert die Forderung nach einer Sichtverbindung seine Bedeutung. Die Sichtverbindungen innerhalb eines Einkaufszentrums, innerhalb eines Großraumbüros liefern bereits den gewünschten Effekt.
Und zum gleichen Thema in einer GUV-Publikation ("Tageslicht am Arbeitsplatz – leistungsfördernd und gesund"):

Zitat:

Es wird ein Tageslichtquotient größer als 2 % in Raummitte empfohlen. Für Büros und ähnliche Arbeitsräume ist ein Tageslichtquotient von 3 % in der Raummitte sinnvoll. In Großraumbüros mit Fenstern in nur einer Fassade wird dieser Tageslichtquotient jedoch nur schwer erreichbar sein. Auch in Hallen, größeren Werkstätten und ähnlichen Räumen mit großer Grundfläche, die nur durch Fenster beleuchtet werden, wird ein Tageslichtquotient von 2 % nur schwer erreichbar sein.
Übrigens handelt es sich um ein Einkaufszentrum; und die Arbeitsplätze in den Mieteinheiten haben alle kein ausreichendes Tageslicht und auch keine Sichtverbindung. Mechanisch belüftet ist das natürlich alles.

T.

Florian 05.11.2013 14:06

AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
Aus Interesse: Wie errechnet sich der Tageslichtquotient?

personal cheese 05.11.2013 15:40

AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
s. S 13ff
http://www.delta-q.de/export/sites/d...k_juni2004.pdf

bzw. DIN 5034

Florian 06.11.2013 00:11

AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
: eek:
Kannste mir die Essenz in zwei Sätzen zusammenfassen?! Normen und Handbücher lesen kann ich auch selber… :cool:

personal cheese 06.11.2013 00:32

AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
Ich wollte es dir ja nicht vorlesen. Mein Geheimtipp: Wikipedia

Florian 07.11.2013 13:41

AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
Also selber nicht verstanden - oder?

personal cheese 07.11.2013 17:39

AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
Jetzt hast du mich ertappt. Prozentrechnung hab ich halt noch nie kapiert.

Tom 07.11.2013 21:36

AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
Jetzt vertragt Euch mal :) ...

Der Bauantrag ist bei uns (ohne Tageslicht) schon durch, in den Auflagen wurde es nicht thematisiert. Jetzt müssen wir warten, bis es gebaut ist und bis die Sekretärinnen ggf. krank werden oder klagen.

T.

Kieler 08.11.2013 11:34

AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
...und genau dann kommt das zum Tragen, was pc gesagt hat: Der Bauherr wird
gefragt werden was er sich denn für ein dolles Konzept ausgedacht hat, um das
zu vermeiden, sprich: "Wo ist Deine Gefährdungsbeurteilung?"

@Florian: Nehmen wir an draußen sind bei bedecktem Himmel 10.000Lux, dann
musst Du auf dem Schreibtisch vor Dir, bei ausgeschalteter Beleuchtung, 100
Lux messen, um einen Tageslichquotienten von 1% zu erzielen.

Tom 08.11.2013 13:06

AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
Zitat:

Zitat von Kieler (Beitrag 51334)
...und genau dann kommt das zum Tragen, was pc gesagt hat: Der Bauherr wird
gefragt werden was er sich denn für ein dolles Konzept ausgedacht hat, um das
zu vermeiden, sprich: "Wo ist Deine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung für einen 08/15-Büroarbeitsplatz ist doch wohl totaler Käse.

Die oben zitierten Darstellungen verweisen vielmehr auf Kompensationsmöglichkeiten durch künstl. Beleuchtung. Natürlich werden wir das da in vernünftigem Umfang vorsehen (bis hin zur Lichtdecke).

Ausgangspunkt für mich war die schwammige Formulierung der ASR, und je tiefer man geht, um so weicher wird es. Das ist für mich eine interessante Erkenntnis.

T.

Kieler 08.11.2013 16:06

AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
nun mal nicht so krawallig, wieso Käse? Die Gefährdungsbeurteilung ist vorgeschrieben
und durch den gelichteten Vorschriftenwald wichtiges Instrument des Unternehmers
zur Sicherung des Arbeitsschutzes.

Und in Bezug auf den Arbeitsschutz gibt es imho keinen "08/15-Büroarbeitsplatz"
wie allein die Erstellung diese Themas zeigt und die Tatsache, dass die Gefährdungs-
beurteilung nicht für ein Gebäude, sondern für jeden Arbeitsplatz (oder gleich-
artige Arbeitsplatzgruppen) erstellt wird.
Beleuchtung ist da nur ein Thema unter vielen, und wenn Du an einem
Arbeitsplatz einen Tageslichtquotienten hast, der gegen null geht, dann muss
sich nach meiner Auffassung, so wie pc es geschrieben hat, der Arbeitgeber in
seiner Gefährdungsbeurteilung überlegen wie er das kompensieren will!

Florian 08.11.2013 16:34

AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
Verstehe ich das richtig, dass in der Raummitte die Helligkeit nur 4% der Außenhelligkeit erreichen muß?

Tom 08.11.2013 22:14

AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
 
Zitat:

Zitat von Kieler (Beitrag 51344)
nun mal nicht so krawallig, wieso Käse? Die Gefährdungsbeurteilung ist vorgeschrieben ...

Hast Du neben ergoogelten Weisheiten auch etwas aus der Praxis anzubieten?

T.


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