tektorum.de

tektorum.de (https://www.tektorum.de/)
-   Planung & Baurecht (https://www.tektorum.de/planung-baurecht/)
-   -   Zweiter Fluchtweg im Schulbau (https://www.tektorum.de/planung-baurecht/9055-zweiter-fluchtweg-schulbau.html)

Florian 19.11.2013 11:08

Zweiter Fluchtweg im Schulbau
 
Der zweite Fluchtweg muß in unserem Fall, im Schulbau, baulicher Art sein.

Ist die maximale Entfernung zum zweiten Fluchtweg irgendwie geregelt?

Ich finde außschließlich Angaben zum ersten Fluchtweg. In der MSchulbauR von 2009 steht nur
Zitat:

3.3 Notwendige Flure:
Die Begrenzung der Rettungsweglänge auf maximal 35 m ergibt sich aus § 35 Abs. 2 MBO. Zusätzlich ist die Begrenzung der Flurlänge nach Nummer 3.3 zu beachten, wenn der notwendige Flur nur eine Fluchtrichtung hat.
In der MusterBO §35 Abs. 2 ist hier aber ganz klar nur vom ersten Rettungsweg die Rede:
Zitat:

(2) Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes sowie eines Kellergeschosses muss mindestens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein. Übereinanderliegende Kellergeschosse müssen jeweils mindestens zwei Ausgänge in notwendige Treppenräume oder ins Freie haben. Sind mehrere notwendige Treppenräume erforderlich, müssen sie so verteilt sein, dass sie möglichst entgegengesetzt liegen und dass die Rettungswege möglichst kurz sind.
Grüße
Florian

lalahmpf 19.11.2013 12:14

AW: Zweiter Fluchtweg im Schulbau
 
der zweite Fluchtweg kann laut MBO/LBO beliebig lang sein
- ob es im Schulbau weitere Anforderungen gibt kann ich nicht beantworten

Tom 23.11.2013 17:03

AW: Zweiter Fluchtweg im Schulbau
 
Zitat:

Zitat von lalahmpf (Beitrag 51402)
der zweite Fluchtweg kann laut MBO/LBO beliebig lang sein

Ja, so ist es. Und wenn eine zu sanierende Schule noch keinen 2. baulichen Fluchtweg hat, da er früher nicht vorgeschrieben war, besteht zumindest in NRW grundsätzlich Bestandsschutz. Hier sind im Bestand noch massenweise Notausstiegsfenster als 2. Fluchtweg in den BS-Konzepten und Rettungsplänen ausgewiesen, die akzeptiert werden.

T.

Frauky 27.11.2013 10:07

AW: Zweiter Fluchtweg im Schulbau
 
Ein zweiter Fluchtweg ist gemäß meinen Erfahrungen ein Muss - auch wenn er "nachgerüstet" werden muss, weil er im Bestand nicht vorhanden war.
Fluchtfenster als zweiter Fluchtweg in Kindertageseinrichtungen (auch Schulen) wurden bei uns immer von vornherein vom Brandschutzprüfer (Prüfung BS-Konzept) abgelehnt.

Florian 27.11.2013 13:18

AW: Zweiter Fluchtweg im Schulbau
 
Zitat:

Zitat von Frauky (Beitrag 51443)
Ein zweiter Fluchtweg ist gemäß meinen Erfahrungen ein Muss - auch wenn er "nachgerüstet" werden muss, weil er im Bestand nicht vorhanden war.
Fluchtfenster als zweiter Fluchtweg in Kindertageseinrichtungen (auch Schulen) wurden bei uns immer von vornherein vom Brandschutzprüfer (Prüfung BS-Konzept) abgelehnt.

Tom sprach eindeutig von Nordrhein-Westfalen. Da es sich hier um Länderrecht, bzw. individuelle Absprachen mit dem Brandschutz handelt, ist ein Unterschied zu Mecklenburg-Vorpommern durchaus denkbar.

Tom 27.11.2013 23:36

AW: Zweiter Fluchtweg im Schulbau
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 4)
Ich habe eine Zeit lang fast exklusiv Schulen und Bildungsbauten gemacht. Daher folgende PDFs von meiner Festplatte:

T.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:25 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®