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bimfood 10.01.2014 10:22

Brandschutz neuer Fenstersturz im Bestand
 
Hallo.

Folgende Situation:

In einem Mehrfamilienwohnhaus (Gebäudeklasse 4) soll ein neues Fenster
hergestellt werden. Dazu wird ein Stahlsturz eingebaut und anschließend
mit Trockenbau verkleidet.

Nach Bauordnung (Hessen) muss die Außenwand F60-A ODER F90-B. Der
Bestand erfüllt F60-A (Mauerwerk und Putz).

Muss die Trockenbaubekleidung auch dieser Brandschutzanforderung gerecht
werden oder kann eine Argumentation wie "untergeordnetes Bauteil", etc eine
Erleichterung bringen?

personal cheese 10.01.2014 11:55

AW: Brandschutz neuer Fenstersturz im Bestand
 
Ich denke schon, dass auch der Sturz die Brandschutzanforderung an "tragende und aussteifende Bauteile" erfüllen muss. Zumindest sollte er den gleichen Brandschutz, wie das Bestandsmauerwerk erreichen.

Einfacher als mittels Bekleidungen kann man meiner Meinung nach bei Stahlstürzen in Mauerwerkswänden den Brandschutz durch Ausmauern und Verputzen erreichen. Dies ist in der DIN 4102-4 (Tabelle 91) geregelt.
Bei der Wahl der Stahlträger sollte der Statiker auch darauf achten, dass die Flansche entsprechend breit sind, damit hier die erforderliche Mauerwerksstärke untergebracht werden kann.

Florian 10.01.2014 13:15

AW: Brandschutz neuer Fenstersturz im Bestand
 
Ich nehme an, hier soll ein Brandüberschlag verhindert werden und die Stabilität gewährleistet werden. Das wäre doch bei Einhaltung der konstruktiven Voraussetzungen für den Sturz erfüllt.

Die Art der Bekleidung der Innenwandseite dürfte dann frei sein.

Sprich, wenn der Sturz so behandelt ist, dass er der Feuerbelastung von und nach außen entsprechend lange stand hält, kannst Du innen m.E. auch eine Holzvertäfelung davor setzen.

bimfood 10.01.2014 15:57

AW: Brandschutz neuer Fenstersturz im Bestand
 
@ Florian: Der Stahlsturz erfüllt die Bedingung F60-A erst wenn er
entsprechend verkleidet wird.

@ Chees: Ausmauern und Putzen ist ein guter Hinweis. Werde ich
prüfen, ob´s in diesem Fall sinvoller ist.


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