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Erstellt von
Kieler
30.03.2009, 15:06
AW: §48b Satz 1 EStg
das ist das Gesetz zur Eindämmung der Schwarzarbeit.
Der Bauherr (nicht der private, sondern Unternehmer) muss eine
Bauabzugssteuer von 15% auf alle Bauleistungen an das Finanzamt abführen, es ...
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