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Erstellt von Snobs 13.05.2005, 17:23
Fuer Wohngebaeude gilt: Baurechtlich notwendige...

Fuer Wohngebaeude gilt:
Baurechtlich notwendige Treppen sollten eine mindest Laufbreite (also exkl. Gelaender) von 80cm haben.
Baurechtlich nicht notwendige Treppen (also z.B. zusaetzliche Treppen)...
Architektur-Themenbereiche: Konstruktion & Technik
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