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Erstellt von Florian 01.07.2013, 10:20
AW: Streit Vollgeschossigkeit

Wie oben beschrieben, die eigene Berechnung dem Bauamt vorlegen (sofern mit einem Ergebnis unter 1,40m), mit der Bitte die Berechnung noch einmal zu prüfen.
Architektur-Themenbereiche: Planung & Baurecht
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Erstellt von Florian 24.06.2013, 18:38
AW: Streit Vollgeschossigkeit

Wenn das Gelände gerade in einem Winkle abfallen würde, könnte man genau die Hälfte des Höhenunterschieds beider Seite nehmen. Der dürfte die 1,4m nicht überschreiten. Da das aber meistens nicht der...
Architektur-Themenbereiche: Planung & Baurecht
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Erstellt von Florian 21.06.2013, 18:49
AW: Streit Vollgeschossigkeit

Ich würde auch sagen, dass der Architekt mit dem Bauamt sprechen sollte, um zu klären worin dort das Problem gesehen wird. Manchmal gibt es Missverstandnisse, die im Gespräch schnell geklärt werden...
Architektur-Themenbereiche: Planung & Baurecht
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