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Florian
01.07.2013, 10:20
AW: Streit Vollgeschossigkeit
Wie oben beschrieben, die eigene Berechnung dem Bauamt vorlegen (sofern mit einem Ergebnis unter 1,40m), mit der Bitte die Berechnung noch einmal zu prüfen.
Architektur-Themenbereiche: Planung & Baurecht |
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Florian
24.06.2013, 18:38
AW: Streit Vollgeschossigkeit
Wenn das Gelände gerade in einem Winkle abfallen würde, könnte man genau die Hälfte des Höhenunterschieds beider Seite nehmen. Der dürfte die 1,4m nicht überschreiten. Da das aber meistens nicht der...
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Florian
21.06.2013, 18:49
AW: Streit Vollgeschossigkeit
Ich würde auch sagen, dass der Architekt mit dem Bauamt sprechen sollte, um zu klären worin dort das Problem gesehen wird. Manchmal gibt es Missverstandnisse, die im Gespräch schnell geklärt werden...
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