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Erstellt von Archiologe 08.07.2010, 22:28
AW: Architektenkammer warum?

Sorry, muß mich korrigieren....für Absolventen steht es doch drin. :(
Oder gilt das auch für eingetragene Kammermitglieder?




...und eine freiwillige Mitgliedschaft wird leider anders...
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Erstellt von Archiologe 08.07.2010, 10:14
AW: Architektenkammer warum?

[Quelle: Webseite der Bayerischen Architektenversorgung]

Klare Aussagen darüber, ob man auch Mitglied bleiben darf, wenn man später einmal (wenn auch nur zwischenzeitlich) einen anderen...
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Erstellt von Archiologe 07.07.2010, 12:16
AW: Architektenkammer warum?

In der Bayerischen Versorgungskammer (diese ist auch zuständig für Niedersachsen und Rheinland-Pflalz) hat man als "Absolvent in Anstellung" eine Frist von 4 Jahren, indenen man sozusagen auf...
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