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Erstellt von omer19 03.02.2017, 21:14
AW: Planungsrecht B-Plan

Wenn dein B-Plan aus 1975 ist, dann ist die BauNVO aus 1968 gültig für deine GRZ/GFZ berechnung.

GRZ berechnung: gezählt wird nur das Gebäude, also unberücksichtigt wird: Terrassen und Balkone,...
Architektur-Themenbereiche: Planung & Baurecht
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