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Samsarah
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Datum: 18.01.2008
Uhrzeit: 15:49
ID: 26620



AW: aufzugsgrösse ärztehaus

#2 (Permalink)
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Ich würde denken, das ist in der Landesbauordnung geregelt, genau wir Treppenbreiten und Fluchtwege. Bei einem Ärztehaus wird vermutlich in jedem Fall eine Trage reinpassen müssen. Wenn es mehrere Fahrstühle gibt, dann kann es sein, dass dies nur für einen gilt.

Wie gesagt ich würde erstmal in der LBauO gucken.

Grüsse
Samy

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