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Samsarah
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Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough

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Datum: 27.01.2008
Uhrzeit: 19:13
ID: 26740



AW: freier Mitarbeiterin als Studentin ??? Wichtig!! #3 (Permalink)
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Das mit dem Gewerbe stimmt so meines Wissens nicht. Du kannst als Dienstleister, z.B. für Visualisierungen oder grafische Leistungen einfach als Selbstständiger arbeiten. Ein Gewerbe braucht man dafür nicht zwangsläufig. Solange man Kleinunternehmer ist, kann man sich dann auch von der Umsatzsteuer befreien lassen, wobei ich das nicht gemacht habe. Die Steuerhöhe ist nicht anders zu bemessen, als beim Angestelltenverhältnis. Du hast eine Steuerklasse und einen Steuerfreibetrag. ist der überschritten, mußt Du anteilig zahlen. Wieviel genau kann man dann der Splittingtabelle entnehmen. Natürlich kannst Du als Selbstständiger auch einiges absetzen.
In jedem Fall ist es aus mancherlei Hinsicht komplizierter als Selbstständiger. Du brauchst mehrere Arbeitgeber, sonst wirst zu langfristig scheinselbstständig. Du mußt natürlich eine Steuererklärung machen, die bei Selbstständiger etwas komplexer ist als bei Angestellten. Insgesamt lohnt ein Selbstständigenstatus bei so wenig Honorar meiner Meinung nach kaum. Du hast den gesamten Mehraufwand und Dein Arbeitgeber stiehlt sich einfach aus der Verantwortung in Bezug auf Sozialabgaben und Krankenversicherung. Hinzu kommt noch das Problem mit der Haftung. Da kommt es sicher darauf an, was Du machen sollst. In dem Moment, wo Du aber als Selbstständiger Leistungen eines Architekten erbringst, haftest Du auch, zumal Du eben nur begrenzt Leistungen erbringen darfst. In jedem Fall sollte die Haftungsfrage vorher geklärt werden.
Ich denke auch, dass der Versichertenstatus bei der Versicherung Deines Mannes, dadurch gefährdet ist. Aber genaues werden Dir da nur die Fachlete sagen können. Ich würde Dir auch ein Beratungsgespräch mit dem Steuerberater und Versicherungsfachmann empfehlen...

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