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 So dann will ich das noch mal aufdröseln.Danke für den Hinweis, dass es einen Zusammenhang zwischen
 Wärmeleitfähigkeit und U-Wert gibt.
 Es geht doch hier aber um ganz was Anderes, nämlich dass Du einen Baustoff
 einbauen willst für den es für diese Einbausituation keine Zulassung gibt. Du
 kennst die DIN V 4108-10, daher weißt Du, dass Deine Bakelit Dämmung nur
 für das Anwendungsgebiet WAP zugelassen sein wird (also WDVS). Als
 Dämmung zwischen zwei Mauerschalen ist diese nicht zu  verwenden, ob mit
 oder ohne Luftschicht.
 Bei Vakuumdämmung musst Du Dir erst gar keine Gedanken um die Anker
 machen.
 Mir ist aber ein Fall aus Lübeck bekannt wo ein Architekt sein eigenes Haus mit
 Vakuumdämmung hinter Vormauerziegel gedämmt hat. Die Vormauerschale steht
 frei vorm Haus, ohne Anker und somit so ziemlich gegen alle a.a.R.d.T.
 verstoßen, die man sich für diese Einbausituation nur vorstellen kann. Das
 kann man ja für sich selbst machen, aber für einen Bauherrn...
 Oder sollen wir Deinen Hinweis so deuten, dass Du newbie von der
 Vormauerschale abraten willst, hin zum WDVS, damit er die Bakelitdämmung
 verwenden darf?
 
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