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Matthias
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Matthias is on a distinguished road

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Datum: 01.05.2008
Uhrzeit: 15:02
ID: 28290



AW: Parkflächen & Gefälle #3 (Permalink)
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Grundsätzlich muß ein Aussenstellplatz wie jede befestigte Aussenfläche ein Gefälle haben, damit die Entwässerung funktioniert und nicht durch stehendes / gefrierendes Wasser unbenutzbar wird. Ob dieses Gefälle in Längs- oder Querrichtung (oder diagonal oder sowohl längs- als auch quer) verläuft, ist zunächst für die Benutzbarkeit egal, aus gestalterischen Gründen sollte es halt zum gesamten Höhen- und Entwässerungskonzept passen. Hierfür sind je nach Oberflächen und Situation 2-3% sinnvoll, im Einzelfall evtl. auch 4%.

Bei mehr als 4% Gefälle bekommt man Probleme mit der Barrierefreiheit (z.B. Umsteigen Rollstuhl-Auto). Gerade bei Supermärkten und Gartencentern würde ich lieber auf Gefälle größer 2,5% verzichten, da einem sonst auch schnell mal der Einkaufswagen unbeobachtet wegrollen kann...

Diesbezügliche Bestimmungen aus der Garagenverordnung (Bayern) sind mir nicht bekannt.

Gruß, Matthias

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