Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 1
Deniz: Offline


Deniz is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 30.04.2008
Uhrzeit: 19:18
ID: 28287



Parkflächen & Gefälle

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Guten Tag,

Frage:
Darf eine Öffentliche oder Private Parkfläche (z.B. Gartencenter), worauf ein Ruhendes Fahrzeug steht, eine Neigung/Gefälle in die Rollrichtung haben?

Also muss das Ruhende Fahrzeug "waagerecht" stehen, oder darf es auch "schräg" stehen.(zur Rollrichtung der Reifen)
Wenn ja, wie viel % ist max. erlaubt?

Leider habe ich in der Literatur (Neufert & Co) nichts darüber finden können.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen

Thanks

Der Deniz

Geändert von Deniz (30.04.2008 um 20:48 Uhr).

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Admin
 
Benutzerbild von Samsarah
 
Registriert seit: 08.06.2002
Beiträge: 1.141
Samsarah: Offline

Ort: Berlin
Hochschule/AG: Gründer

Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 01.05.2008
Uhrzeit: 13:16
ID: 28288



AW: Parkflächen & Gefälle

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Ich meine, gelesen zu haben, dass das bis zu einem gewissen Grad möglich ist. Die einzelnen Bundesländer haben jeweils Garagenverordnungen, in denen diese Grenzen und Vorgaben definiert werden. Die meisten gibt es auch online zum download. Einfach mal bei Google nach Garagenverordnung suchen.

Viel Erfolg wünscht
Samy

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 18.02.2004
Beiträge: 116
Matthias: Offline

Ort: Freising

Matthias is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 01.05.2008
Uhrzeit: 16:02
ID: 28290



AW: Parkflächen & Gefälle #3 (Permalink)
Social Bookmarks:

Grundsätzlich muß ein Aussenstellplatz wie jede befestigte Aussenfläche ein Gefälle haben, damit die Entwässerung funktioniert und nicht durch stehendes / gefrierendes Wasser unbenutzbar wird. Ob dieses Gefälle in Längs- oder Querrichtung (oder diagonal oder sowohl längs- als auch quer) verläuft, ist zunächst für die Benutzbarkeit egal, aus gestalterischen Gründen sollte es halt zum gesamten Höhen- und Entwässerungskonzept passen. Hierfür sind je nach Oberflächen und Situation 2-3% sinnvoll, im Einzelfall evtl. auch 4%.

Bei mehr als 4% Gefälle bekommt man Probleme mit der Barrierefreiheit (z.B. Umsteigen Rollstuhl-Auto). Gerade bei Supermärkten und Gartencentern würde ich lieber auf Gefälle größer 2,5% verzichten, da einem sonst auch schnell mal der Einkaufswagen unbeobachtet wegrollen kann...

Diesbezügliche Bestimmungen aus der Garagenverordnung (Bayern) sind mir nicht bekannt.

Gruß, Matthias

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 17.06.2008
Beiträge: 1
Brummell: Offline


Brummell is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 17.06.2008
Uhrzeit: 10:46
ID: 29114



AW: Parkflächen & Gefälle #4 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo Neniz,

0,75 -1,5 % das hängt von dem Belag ab,Gruß Andreas

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Antwort
LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: https://www.tektorum.de/stadtplanung-landschaftsarchitektur/4567-parkflaechen-gefaelle.html
Erstellt von Für Typ Datum
Untitled document dieses Thema Refback 24.06.2008 05:53


tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:06 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd. (Deutsch)
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®