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personal cheese
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Datum: 14.05.2008
Uhrzeit: 15:39
ID: 28418



AW: Fenster im Schlafzimmer ???

#2 (Permalink)
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Da ich nicht das Bundesland kenne, in dem du planst, hier ein kurzer Auszug aus der Musterbauordnung von 2002:

Zitat:
§ 47 Aufenthaltsräume
(2) Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens 1/8 der Netto-Grundfläche des Raumes einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.
Über die Aussicht wird hier keine Aussage getroffen.
Solange es sich um einen Schlafraum für Erwachsene und nicht um ein Kinderzimmer handelt, halte ich es für möglich.

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