Einzelnen Beitrag anzeigen
Kieler
 
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline

Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt

Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 11.06.2008
Uhrzeit: 18:25
ID: 29013



AW: Arbeitsschutzgesetz #6 (Permalink)
Social Bookmarks:

Ja, das ist wohl in den allermeisten Fällen richtig, aber bei Geschossdecken
sind´s nur 2m. Wenn unter der Traufe aber allerlei Steinstapel oder sonstiges
Zeug steht, welches bei Absturz das Gefahrenpotenzial noch erhöht, dann ist
trotzdem ein Schutzgerüst vorzusehen.
Da Du aber mit dem First im Regelfall bei jedem normalen Einfamilienhaus über 3m
liegst, ist auch jedes normale Einfamilienhaus regelmäßig einzurüsten.
Wenn man an der Traufe Arbeiten vornimmt, also nicht auf das Dach selbst
steigen muss, dann ist eine Absturzsicherung vorzusehen sobald die Standhöhe
über 2m ist.

Mit Zitat antworten