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arc | vote
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arc | vote: Offline


arc | vote is on a distinguished road

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Datum: 12.06.2008
Uhrzeit: 14:32
ID: 29035



AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht #19 (Permalink)
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Hallo Tobias,

d.h., nach dem Studium hast Du keine Anstellung gefunden, woraufhin Du Dich als Freiberufler ohne Berufserfahrung durchgeschlagen hast. In diesen zwei Jahren hast Du ins Versorgungswerk eingezahlt und möchtest nun die Beiträge aus der DRV ausgezahlt bekommen. Das Problem ist nicht nur die Befreiung sondern auch die Mindesteinzahlfrist von 60 Monaten. Die Beiträge sind definitiv nicht futsch. Sobald Du ins Rentenalter kommst, bekommst Du eine Rente auf Basis der eingezahlten Beiträge ausgezahlt, die jedoch nicht sehr hoch sein kann. Das andere ist, dass Du eigentlich bereits eine Befreiung von der DRV erhalten haben musst, denn schließlich zahlst Du nun in das Versorgungswerk ein. Tipp von mir, direkt in Berlin anrufen, Antrag auf Rückerstattung der Beträge anfordern, kontrollieren und zurückschicken. Danach dauert es in der Regel ca. 1 Jahr bis Du die eingezahlten Beträge rückerstattet bekommst.

Gruss arc | vote

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