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| gesperrter Benutzer Registriert seit: 12.06.2008
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arc | vote: Offline
Beitrag Datum: 12.06.2008 Uhrzeit: 14:32 ID: 29035 | Social Bookmarks: Hallo Tobias, d.h., nach dem Studium hast Du keine Anstellung gefunden, woraufhin Du Dich als Freiberufler ohne Berufserfahrung durchgeschlagen hast. In diesen zwei Jahren hast Du ins Versorgungswerk eingezahlt und möchtest nun die Beiträge aus der DRV ausgezahlt bekommen. Das Problem ist nicht nur die Befreiung sondern auch die Mindesteinzahlfrist von 60 Monaten. Die Beiträge sind definitiv nicht futsch. Sobald Du ins Rentenalter kommst, bekommst Du eine Rente auf Basis der eingezahlten Beiträge ausgezahlt, die jedoch nicht sehr hoch sein kann. Das andere ist, dass Du eigentlich bereits eine Befreiung von der DRV erhalten haben musst, denn schließlich zahlst Du nun in das Versorgungswerk ein. Tipp von mir, direkt in Berlin anrufen, Antrag auf Rückerstattung der Beträge anfordern, kontrollieren und zurückschicken. Danach dauert es in der Regel ca. 1 Jahr bis Du die eingezahlten Beträge rückerstattet bekommst. Gruss arc | vote |
| Registriert seit: 17.07.2003
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Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 15.06.2008 Uhrzeit: 12:21 ID: 29076 | Social Bookmarks: Hallo *******, danke für den Tipp, jedoch habe ich das alles schon durchexerziert. Als Selbständiger hat man keinen Ansprich auch Rückerstattung der Beiträge. Den habe ich erst dann wieder, wenn ich Angestellt bin. Rückerstattung erfolgt auch nur, wenn man noch keinen Rentenanspruch hat, also unter den 60 Beitragsmonaten ist. Das ist zum Glück bei mir der Fall. Wenn ich in den nächsten Jahren mal eine Anstellung habe, werde ich die rückerstattung dann wieder anstrengen. |
| gesperrter Benutzer Registriert seit: 12.06.2008
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arc | vote: Offline
Beitrag Datum: 16.06.2008 Uhrzeit: 11:38 ID: 29088 | Social Bookmarks: Hallo Tobias, das hört sich kompliziert an. Bezüglich Deiner Selbständigkeit muss ich gestehen, kann ich nicht viel sagen. Bei mir war es so, dass ich als Angestellter von dem Versorgungswerk erfurh, als ich mich eintragen lassen wollte. Zu meinem Glück hatte ich 59 Monate ind die DRV eingezahlt. In Berlin sagten man mir zwei Monate mehr und ich hätte den Betrag nicht ausgezahlt bekommen, d.h., man darf nicht länger als 60 Monate einzahlen, ansonsten gibt es keine Auszahlung sondern eine kleine Rente. Vielleicht hast Du ja einen Freund, der ein Büro hat, Dir so eine angestellten Position geben kann, um so den Rentenbefreiungsantrag zu stellen. Gruss Peter |
| ehem. Benutzer Registriert seit: 17.06.2008
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fuenfjahresplan: Offline
Beitrag Datum: 17.06.2008 Uhrzeit: 19:55 ID: 29128 | Social Bookmarks: die eingezahlten beträge in die bfa sind ja nicht verloren. kriegst bei renteneintritt halt eine minimale auszahlung neben der architekenversorung. . |
| Social Bookmarks: Und das ist dann vielleicht besser, als das ausgezahlte Geld, dass dann doch Urlaub verschwunden ist...
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 24.06.2008 Uhrzeit: 07:45 ID: 29337 | Social Bookmarks: Wer sich das Geld bei der RV Bund auszahlen lässt, sollte das natürlich dann ins Versorgungswerk einzahlen. Soviel Disziplin sollte man schon aufwenden können. |