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Der Gaertner
 
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Hochschule/AG: Professor, emeritiert, freiberuflicher Unternehmensberater für den Baubetrieb

Der Gaertner is on a distinguished road

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Datum: 03.09.2008
Uhrzeit: 18:20
ID: 30428



AW: "FH" im Dipl.-Ing. Titel notwendig #15 (Permalink)
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Zitat von gerhard23 Beitrag anzeigen
Ich habe 1981 mein Diplom an einer hess. FH gemacht. Text der Diplom Urkunde: "Die Fachhochschule ... verleiht ... bestandenen Diplomprüfung den Akademischen Grad Diplom-Ingenieur. Nix FH hintendran.
Es ist zwar schon von einigen gesagt worden, trotzdem gibt es offensichtlich immer noch Verwirrung in dieser Sache: Welchen Titel man führen darf, steht exakt auf der Urkunde. Und wenn in Hessen die FHs zu einem bestimmten Zeitpunkt den Titel Dipl.-Ing. ohne Zusatz verliehen haben, dann darf man sich so und nicht anders nennen.
Allgemeine Richtschnur gibt das Hochschulgesetz des Landes vor. Bei den meisten Ländern ist dort unter dem Paragraphen "Hochschulgrade" mittlerweile nur noch von Bachelor und Master die Rede, und das leidige FH-Thema ist damit erledigt.
Umgesetzt werden die Hochschulgesetze in den Prüfungsordnungen der Hochschulen. Und da steht bei jedem Studiengang exakt der verliehene Hochschulgrad, i.d.R. auch mit der Angabe, in welchen Varianten (Abkürzungen, männlich/weiblich) er verwendet werden darf. Die Urkunde richtet sich nach der Regelung in der Prüfungsordnung. Die Varianten sind dort nicht mehr alle aufgeführt.
Einen Zusatz (Uni) gibt es meines Wissens bei keinem in Deutschland verliehenen Hochschulgrad.
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Wolfgang Ziegler

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