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MeiRo
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Datum: 29.12.2008
Uhrzeit: 00:27
ID: 31847



Brandüberschlag

#1 (Permalink)
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Sers leute,

folgendes Problem bzw. Frage hab ich da an das oben genannte Thema.

Wann genau muss man denn beachten das der Abstand der Fassendenöffnungen nicht die 3m (NRW) unterschreitet?

Auch bei Gebäuden die in einer Reihe stehen, also im Zeilenbau z.B.?

Ich hoffe man versteht die Frage.

danke und mfg
Rol

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