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Samsarah
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Datum: 13.02.2004
Uhrzeit: 12:27
ID: 3243



Praktikum und Versicherungspflicht

#1 (Permalink)
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An alle Praktikumserfahrenen,

ich möchte im kommenden Semester ein Büropraktikum machen, das zwischen vier und sechs Monaten dauern wird. Ich möchte kein Urlaubssemester dafür nehmen. In unserer Studienordnung sind nur 8 Wochen vorgeschrieben.
Ich konnte bisher soviel erfahren, daß bei Pflichtpraktika der Studentenstatus erhalten bleibt und damit auch die Krankenversicherung wie bisher bezahlt werden kann, d.h. ich mich nicht wie ein Angestellter versichern muß, was ja deutlich teurer wäre. Das ist wohl auch unabhängig von der Dauer und dem Lohn (falls überhaupt), den man bekäme.

Jetzt meine Frage:
Heißt das, daß nur ingerdwo festgelegt sein muß, daß ich ein Praktikum machen muß und ich auch, wenn ich es länger mache, als vorgesehen, den Studentenstatus behalte, oder bedeutet das, ich kann nur die Pflichtzeit Student bleiben und muß mich für den Rest anders versichern?


Für Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße,
Samy

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