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Genau so kenne ich es auch.
Allerdings ist es nicht über der natürlichen sondern über der festgelegten
Geländeoberfläche, das ist noch ein Unterschied.
Jedoch hat man meistens Verhandlungsspielraum mit der unteren
Bauaufsichtsbehörde, und man kann bei einem Hanggrundstück die natürliche
Geländeoberfläche auf Basis einer Vermessungskartierung für den Nachweis
heranziehen, haben wir zumindest schon so gemacht.
Und dieses "im Mittel" kann man dadurch feststellen, dass man die Abwicklung
zeichnet und die Fläche über der Geländelinie durch die Länge des
abgewickelten Gebäudes teilt, CAD hilft einem da ungemein. |