|  Social Bookmarks: Bauleiter als freier Mitarbeiter - Berufshaftpflicht nötig?  
 
 #1  (Permalink )
 
 
 hallo.  ich soll als freier mitarbeiter demnächst in der Bauleitung mitarbeiten, und zwar als "Stellvertretender Bauleiter" nach LbauO. dies wird auch in der Baustellenordnung so festgehalten.
 meine frage hierzu wäre nun: bin ich über die berufshaftpflicht des büros für dass ich arbeite mitversichert? oder muss ich selbst eine berufshaftpflicht abschließen?
 
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