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Blumenschein
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Datum: 31.03.2009
Uhrzeit: 10:56
ID: 33295



EnEV-Nachweis bei Umbau!

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

in einem Nichtwohngebäude (Gemeindehaus mit Empfang, kleinere Räume, Wohnung, Büro, Jugendclub, Versammlungssaal) wird nach einem Brandschaden das 1.OG von insgesamt 4 Geschossen (UG, KG, EG, OG) wieder aufgebaut! 50% der Wände sind dabei noch erhalten, das Dach wurde komplett zerstört.
Ich dachte die EnEV-2007 Anforderungen nach 9(3) zu erfüllen, sprich ich halte die U-Werte der Anlage 3 für Nichtwohngebäude ein! (Allerdings auch nur der Außenwände, die neu errichtet werden inkl. Berücksichtigung von Bagatellregelung §9(4))
Muss ich jetzt noch einen EnEV-Nachweis führen?
Vielen Dank für Hinweise,
Gruß
--
Blumenschein

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