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    Hallo zusammen,   
in einem Nichtwohngebäude (Gemeindehaus mit Empfang, kleinere Räume, Wohnung, Büro, Jugendclub, Versammlungssaal) wird nach einem Brandschaden das 1.OG von insgesamt 4 Geschossen (UG, KG, EG, OG) wieder aufgebaut! 50% der Wände sind dabei noch erhalten, das Dach wurde komplett zerstört.  
Ich dachte die EnEV-2007 Anforderungen nach 9(3) zu erfüllen, sprich ich halte die U-Werte der Anlage 3 für Nichtwohngebäude ein! (Allerdings auch nur der Außenwände, die neu errichtet werden inkl. Berücksichtigung von Bagatellregelung §9(4)) 
Muss ich jetzt noch einen EnEV-Nachweis führen? 
Vielen Dank für Hinweise, 
Gruß 
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Blumenschein      |