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Matthias
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Matthias is on a distinguished road

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Datum: 14.05.2009
Uhrzeit: 20:41
ID: 33721



AW: Böschung - Brüstung ab welcher Neigung? #4 (Permalink)
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aha, Sichtbetonflächen... kam mir bei "so selbstverständlich natürlich wie möglich" nicht als erstes in den Sinn.

Bei Vegetationsflächen wird's bei diesen Steigungen schon reichlich problematisch. 40° = ca. 1:1,2. Rasenmähen geht da z.B. nicht mehr. Und auch mit anderer Bepflanzung kommt man da schon eher in den Bereich der ingenierbiologischen Sicherungsbauweisen (Erosionsproblematik etc.), Pflegegänge sind auch nicht mehr so spaßig.

Evtl. könnte auch an ein paar Stellen die Bepflanzung die Funktion einer Brüstung / Absturzsicherung übernehmen (z.B. Schnitthecke).

Einen verbindlichen Grenzwert kann ich Dir nicht nennen. Rasenböschungen würde ich nicht steiler als 1:1,8 (ca. 30°) machen. Bei andere bepflanzten Böschungen würde ich versuchen, sie flacher als 1:1,5 (ca. 33,5°) zu halten.
Und wenn's nahe an Wegen oder Terrassen runter geht, würde ich's auch lieber (deutlich) flacher halten...

Betonflächen sind wahrscheinlich unangenehmer und bieten weniger Halt (gerade wenn's regnet oder im Winter) als bepflanzte Böschungen, wenn man tatsächlich runterfällt.

Mauern müssen hier in Bayern unter 50cm Höhe bleiben, damit's keine Absturzsicherung braucht, in anderen Bundesländern ist das aber zT anders -> vielleicht sagt ja Deine LBO was zu Deinem Problem. In welchem Bundesland planst Du?

Denk auch an die Entwässerung, auf so steilen Flächen kann bei Starkregen gewaltig Wasser nach unten fliessen (auch bei bepflanzten Flächen!)

Die Skizze verstehe ich leider nicht

Gruß, Matthias

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