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harnstein is on a distinguished road

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Datum: 14.05.2009
Uhrzeit: 13:42
ID: 33711



Böschung - Brüstung ab welcher Neigung?

#1 (Permalink)
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Hallo Leute,

ich beschäftige mich derzeit mit einer recht extremen Hanglage, ca 40° Neigung. Vorgesehen ist ein experimenteller Wohnungsbau in Harmonie mit der Umgebung bzw. der Natur.

Ich möchte die Freiraumgestaltung so "selbstverständlich natürlich" wie möglich halten, daher einzelne Ebenen, Treppen und Wege nicht mit harten Kanten und senkrechten Stützmauern abfangen, sondern mit Böschungen. Das hätte den Vorteil, dass bis zu einem bestimmten Winkel man die Brüstung / Absturzsicherung weglassen könnte.

Zu dieser Frage ist mir jedoch noch kein Bestimmung untergekommen

In irgendeiner DIN? Freiraumplanung, Treppen-DIN, 18030?

Würde mich sowohl für den Privatbereich (Verantwortbarkeits-Freistellung gut und schön, aber da hats Kinder) als auch den öffentlichen Raum interessieren.

Vielen Dank im Voraus & freundliche Grüße

h.

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Matthias: Offline

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Matthias is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 14.05.2009
Uhrzeit: 19:47
ID: 33716



AW: Böschung - Brüstung ab welcher Neigung?

#2 (Permalink)
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Was soll denn auf den Böschungen wachsen?

Wie sehen die Übergangsbereiche von den +/- ebenen Bereichen zu den Böschungen aus (fliessend, oder geht's plötzlich neben dem Weg mit 1:1,2 nach unten)?

Wie hoch sind die Böschungen?

Zeig doch mal 'nen Schnitt oder eine Ansicht!

Gruß, Matthias

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harnstein: Offline


harnstein is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 14.05.2009
Uhrzeit: 20:44
ID: 33718



AW: Böschung - Brüstung ab welcher Neigung? #3 (Permalink)
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Hi Matthias!

Zitat:
Zitat von Matthias Beitrag anzeigen
Was soll denn auf den Böschungen wachsen?
Naja,teils sinds Sichtbetonflächen, gekurvt, vielleicht mit ausgeschalten Blumenkübeln - teils aufgeschüttetes Erdreich, handelsüblich mit Rasen, Bodendeckern, Klee, grün.

Zitat:
Zitat von Matthias Beitrag anzeigen
Wie sehen die Übergangsbereiche von den +/- ebenen Bereichen zu den Böschungen aus (fliessend, oder geht's plötzlich neben dem Weg mit 1:1,2 nach unten)?
An sich plötzlich. Kann natürlich auch auslaufend sein, z.B. ein Pfad von 1,5m mit 50cm Grünstreifen daneben, auf selber Ebene. Hab ich ehrlich gesagt noch gar nicht dran gedacht.. Ändert jedoch nur begrenzt was an dem Umstand, dass mir keiner runterpurzeln darf, auch wenns als nicht begehbare Fläche geplant wird. Wenn einer an der Böschung klettert eben auf eigenes Risiko.


Zitat:
Zitat von Matthias Beitrag anzeigen
Wie hoch sind die Böschungen?
Total unterschiedlich, von in 0 auslaufend, 1m konstant (^= schräge Stützmauer) bis hin zu 2m.

An 2 Stellen auch 4m. Die 4 Meter natürlich dann mit Brüstung.

Zitat:
Zitat von Matthias Beitrag anzeigen
Zeig doch mal 'nen Schnitt oder eine Ansicht!

Gruß, Matthias
Hängt dran. Ist aber nur ne Skizze, die das Problem zeigen soll. Mich interessiert ein Grenzwert der Neigung. Allgemein am besten.

Z.B. schräge Stützmauer ab 40 Grad
Neigung erfordert Absturzsicherung.

Schräge Grünfläche (abgesehen, vom Fließen der Schüttung, geht auch anders) maximal soundsoviel Grad.

In einer Schweizer Norm (Google) stand was von Gefälle mit weiter unten angrenzender, senkrechten Stützmauer. Wenn da jetzt jemand runterpurzeln würde, würde er am Ende der Schrägen noch 2,3m fallen, also mit einer Geschwindigkeit von 12km aufprallen -> geht natürlich nicht.

Meinen Fall habe ich leider nicht finden können.

Entschuldige ich mich gleich mal im Voraus für meine komplizierte Ausdrucksweise, ich hoffe, man kann es trotzdem verstehen..
Miniaturansicht angehängter Grafiken
-sketch-fuer-matthias001.jpg  

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Matthias: Offline

Ort: Freising

Matthias is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 14.05.2009
Uhrzeit: 21:41
ID: 33721



AW: Böschung - Brüstung ab welcher Neigung? #4 (Permalink)
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aha, Sichtbetonflächen... kam mir bei "so selbstverständlich natürlich wie möglich" nicht als erstes in den Sinn.

Bei Vegetationsflächen wird's bei diesen Steigungen schon reichlich problematisch. 40° = ca. 1:1,2. Rasenmähen geht da z.B. nicht mehr. Und auch mit anderer Bepflanzung kommt man da schon eher in den Bereich der ingenierbiologischen Sicherungsbauweisen (Erosionsproblematik etc.), Pflegegänge sind auch nicht mehr so spaßig.

Evtl. könnte auch an ein paar Stellen die Bepflanzung die Funktion einer Brüstung / Absturzsicherung übernehmen (z.B. Schnitthecke).

Einen verbindlichen Grenzwert kann ich Dir nicht nennen. Rasenböschungen würde ich nicht steiler als 1:1,8 (ca. 30°) machen. Bei andere bepflanzten Böschungen würde ich versuchen, sie flacher als 1:1,5 (ca. 33,5°) zu halten.
Und wenn's nahe an Wegen oder Terrassen runter geht, würde ich's auch lieber (deutlich) flacher halten...

Betonflächen sind wahrscheinlich unangenehmer und bieten weniger Halt (gerade wenn's regnet oder im Winter) als bepflanzte Böschungen, wenn man tatsächlich runterfällt.

Mauern müssen hier in Bayern unter 50cm Höhe bleiben, damit's keine Absturzsicherung braucht, in anderen Bundesländern ist das aber zT anders -> vielleicht sagt ja Deine LBO was zu Deinem Problem. In welchem Bundesland planst Du?

Denk auch an die Entwässerung, auf so steilen Flächen kann bei Starkregen gewaltig Wasser nach unten fliessen (auch bei bepflanzten Flächen!)

Die Skizze verstehe ich leider nicht

Gruß, Matthias

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harnstein: Offline


harnstein is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 15.05.2009
Uhrzeit: 00:03
ID: 33723



AW: Böschung - Brüstung ab welcher Neigung? #5 (Permalink)
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Vielen Dank für die Antwort!

Verzeih, es muss in deinen Augen etwas schwer vorzustellen sein, der Entwurf- mit so wenig Information meinerseits. Knapp gesagt:

-fast quadratischer Baugrund, 50x50m etwa.
-Strasse etwa entlang der oberen Höhenlinie, Gelände fällt von oben nach unten
ca. 20 Höhenmeter ab. (gleichmäßig steil, Kehle auf 2/3-Punkt des Grundstücks)
-oben auf Plateau drei Blobs (2 verschmolzen, einer frei, 3 Generationen-Wohngebäude),
dazu Terassen, Pool- & Spabereich alles topografisch versetzt. Dieser Teil nimmt etwa 1/4 der Höhe (als Schnitt gesehen, beginnend bei 0.00) in Anspruch und schiebt sich 2/5 des Grundstücks (von der Bebauungsgrenze Strasse aus) aus dem Hang -> schräg gestützt. Der Rest des Geländes wird mit Treppe und sich am Hang entlangschlängelnder Rampe gestaltet.

(Sicht-)Beton als Erdmaterial -> Stein, schräg und kurvig passt in den grünen Berg. Stein im Hang als natur-harmonisches Gestaltungsmittel.

Für die schrägen Grünflächen gibts Mittel und Wege (pflegeleicht, abschwemmsicher muss es natürlich sein), die steileren sind aber eh als "herausragende" Steinflächen gedacht.

Es entstand aus der "Notwendigkeit", keine Brüstung vor sich zu haben (unter anderem, eben auch gestalterisch)

Entwässerung ist richtig, aber auch ein nettes kleines Detail, tuts ja auch einfach eine wasserführende "Beule" am Böschungsansatz, eine offene Rinne.

Land ist Baden-Württemberg, die LBO von dort liegt mir nicht vor, wird aber nicht grossartig anders als RLP diesbezüglich sein und ich kann mich nicht erinnern, dass in unserer zu Böschungen etwas erschöpfendes stehen würde..

Ja, das mit dem Stürzen.. es soll Teil des "natürlichen" Geländes sein, da ist es zwar "gefährlicher", aber man ist auch freier, "lebendiger"- gesetzeskonform muss es eben sein, trotz Eigenverantwortbarkeit des Bauherrns.

Kontroverse Geschichte, muss ich zugeben..

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