Einzelnen Beitrag anzeigen
harnstein
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 14.05.2009
Beiträge: 4
harnstein: Offline


harnstein is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 14.05.2009
Uhrzeit: 23:03
ID: 33723



AW: Böschung - Brüstung ab welcher Neigung? #5 (Permalink)
Social Bookmarks:

Vielen Dank für die Antwort!

Verzeih, es muss in deinen Augen etwas schwer vorzustellen sein, der Entwurf- mit so wenig Information meinerseits. Knapp gesagt:

-fast quadratischer Baugrund, 50x50m etwa.
-Strasse etwa entlang der oberen Höhenlinie, Gelände fällt von oben nach unten
ca. 20 Höhenmeter ab. (gleichmäßig steil, Kehle auf 2/3-Punkt des Grundstücks)
-oben auf Plateau drei Blobs (2 verschmolzen, einer frei, 3 Generationen-Wohngebäude),
dazu Terassen, Pool- & Spabereich alles topografisch versetzt. Dieser Teil nimmt etwa 1/4 der Höhe (als Schnitt gesehen, beginnend bei 0.00) in Anspruch und schiebt sich 2/5 des Grundstücks (von der Bebauungsgrenze Strasse aus) aus dem Hang -> schräg gestützt. Der Rest des Geländes wird mit Treppe und sich am Hang entlangschlängelnder Rampe gestaltet.

(Sicht-)Beton als Erdmaterial -> Stein, schräg und kurvig passt in den grünen Berg. Stein im Hang als natur-harmonisches Gestaltungsmittel.

Für die schrägen Grünflächen gibts Mittel und Wege (pflegeleicht, abschwemmsicher muss es natürlich sein), die steileren sind aber eh als "herausragende" Steinflächen gedacht.

Es entstand aus der "Notwendigkeit", keine Brüstung vor sich zu haben (unter anderem, eben auch gestalterisch)

Entwässerung ist richtig, aber auch ein nettes kleines Detail, tuts ja auch einfach eine wasserführende "Beule" am Böschungsansatz, eine offene Rinne.

Land ist Baden-Württemberg, die LBO von dort liegt mir nicht vor, wird aber nicht grossartig anders als RLP diesbezüglich sein und ich kann mich nicht erinnern, dass in unserer zu Böschungen etwas erschöpfendes stehen würde..

Ja, das mit dem Stürzen.. es soll Teil des "natürlichen" Geländes sein, da ist es zwar "gefährlicher", aber man ist auch freier, "lebendiger"- gesetzeskonform muss es eben sein, trotz Eigenverantwortbarkeit des Bauherrns.

Kontroverse Geschichte, muss ich zugeben..

Mit Zitat antworten