Es gibt zwei Orte, an denen dies festgehalten sein könnte:
Entweder in der DIN 18065 oder der Landesbauordnung. 
Im Baukonstruktionslehre 2 Buch (Frick/Knöll) steht übrigens:  
 Zitat:
    - In Wohngebäuden mit nich mehr als als zwei Wohnungen dürfen die Steigungsverhältnisse einzelner Läufe voneinander abweichen, müssen innerhalb eines Laufes aber gleich sein.
  - Als Ausführungstoleranzen sind nach DIN 18065 +/- 0,5 cm für Auftritts- bzw. Steigungsmaß zugelassen.
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Grüsse
Flo