Thema: Tiefgarage
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personal cheese
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Datum: 08.07.2009
Uhrzeit: 19:31
ID: 34428



AW: Tiefgarage

#2 (Permalink)
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Mir erscheinen Fahrgassenbreiten als auch Parkplatzbreiten zu schmal. Ein Auto parkt mit dem Blinker an der Stütze. Auch würde ich als Sonntagsfahrer um die Kurven der Fahrgasse nur mit mitlenkender Hinterachse herumkommen. Schau dir mal die Garagenverordnung für dein Bundesland an, da sind diese Werte geregelt.

zb:

1Ein notwendiger Einstellplatz muß mindestens 5 m lang sein. ²Die lichte Breite eines Einstellplatzes muß mindestens betragen

1. 2,30 m, wenn keine Längsseite,
2. 2,40 m, wenn eine Längsseite,
3. 2,50 m, wenn jede Längsseite des Einstellplatzes durch Wände,
Stützen, andere Bauteile oder Einrichtungen begrenzt ist,
4. 3,50 m, wenn der Einstellplatz für Behinderte bestimmt ist.


(2) Fahrgassen müssen, soweit sie unmittelbar der Zu- oder Abfahrt von Einstellplätzen dienen, hinsichtlich ihrer Breite mindestens die Anforderungen der folgenden Tabelle erfüllen; Zwischenwerte sind geradlinig einzuschalten:

Anordnung der
Einstellplätze zur
Fahrgasse Erforderliche Fahrgassenbreite (in m)
bei einer Einstellplatzbreite von
2,30 m 2,40 m 2,50 m

90° 6,50 6,25 6,00
60° 4,50 4,25 4,00
45° 3,50 3,25 3,00

Falls die Parkplätze mit dem dicken Klecks in der Mitte Behindertenstellplätze sind, sind diese auf jeden Fall zu schmal s.o.
Die erforderliche Stellplatzbreite ist übringens ab der äußeren Begrenzung der Stützen/ Wände nicht Mitte Stütze zu ermitteln.

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