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Nightfly
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Nightfly: Offline

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Datum: 09.10.2009
Uhrzeit: 17:48
ID: 35726



Hausverwaltung will alles ausser Autos aus der Garage draussen haben! Was tun?

#1 (Permalink)
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Hi Leute!

Ich habe nun von anderen Bewohnern des Hauses mitbekommen, daß sie von der Hausverwaltung angeschrieben wurden. Mir steht das bestimmt auch noch bevor, da ich mein Auto in derselben Garage habe. Es ist eine Garage mit 8 Stellplätzen und nun soll dort alles ausser den Autos raus! D.h. keine Winterreifen, kein Werkzeug, Auffahrrampen, nichtmal Fahrräder dürfen dort noch sein. Letzteres ist sehr ärgerlich, da ich 5x/Woche mit dem Rad zur Arbeit fahre, zudem 3 Fahrräder besitze und mein Auto meist nur am WE nutze. Einen Radstellplatz gibt es nicht und auhc sonst keine richtige Möglichkeit eins unterzubringen. Ich könnte mein Rad jeden Tag mehrmals die Treppen rauftragen und im Haus wieder runter, aber selbst dort müßte ich es in der Waschküche unterstellen... Abgesehen davon, daß ich mein werkzeug gerne in autonähe hätte...
Nungut Gesetze sind ja wichtiger als meine Interessen, aber das sagt die badenwürttembergische GaragenVO §14 (2):
"[...] In Mittel- und Großgaragen ist die Aufbewahrung von Kraftstoffen außerhalb von Kraftfahrzeugen unzulässig; andere brennbare Stoffe dürfen in diesen Garagen nur aufbewahrt werden, wenn sie zum Fahrzeugzubehör zählen oder der Unterbringung von Fahrzeugzubehör dienen."

Ist denn mein Werkzeug Fahrzeugzubehör? Falls nicht: Da steht ja man dürfe etwas zur Unterbringung von Fahrzeugzubehör lagern. Dann könnte ich doch in meinen Schrank etwas Fahrzeugzubehör reinpacken und dann darf der dort bleiben oder? Was meine Fahhrräder angeht habe ich nichts gefunden.

Hier ist der Link zur GaVO BW:
dejure.org / Garagenverordnung

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