AW: Versammlungsstättenverordnnug bei Gericht anwendbar?
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...ich möchte da gleich noch eine andere Vorschrift einwerfen.
Für öffentliche Gebäude und insbesondere Schulen währe für die Bemessung und Aussführung der Sanitäranlagen noch die AMEV Sanitärbau 2003 zu nennen. Im Vergleich zu den Planungsrichtwerten der VDI 3818 eher harmlos. Nun bin ich wieder am Standpunkt mich zu fragen, ob die VDI (3818/ 6000) rechtsverbindlich ist bzw. dem Stand der Technik entspricht.
Gruß
Gehry
PS: Planungsgrundlagen zur VDI 3818 finden sich im Internet bei Geberit |