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LaHood
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LaHood is on a distinguished road

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Datum: 05.02.2010
Uhrzeit: 14:15
ID: 37605



AW: VOB Mängel und Schlußrechnung? #3 (Permalink)
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so, ich denke ich habs jetzt erstmal. Danke übrigens für deine Antwort. Ich hatte grade noch ein Gespräch mit unserem Projektmanager und der hat mir nochmal aufgedröselt wie das hier läuft.

Zu meiner eigenen Info, und ob ich es richtig verstanden habe, und auch für den Einen oder Anderen.

Es gibt die Möglichkeit eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu hinterlegen, in Höhe von 5% der Bruttoauftragssumme, und diese wird herangezogen wenn die vereinbarten Leistungen nicht erfüllt wurden. Sollte die Summe die nötig wird um die Mängel zu beseitigen die Vertragserfüllungsbürgschaft überschreiten muss natürlich nochmal gesondert darüber nachgedacht werden über weitere Einbehalte vor der Schlusszahlung. Liegt also eine Vertragserfüllungsbürgschaft vor und die beanstandeten Mängel sind in der Summe niedriger als dioe Bürgschaft kann die Schlußrechnung ohne Bedenken bezahlt werden. Mängel sind ja im VOB/B Abnahmeprotokoll hinterlegt.

Da ich hier grade 2 Schlußrechnungen habe die beide Fälle darstellen, auch die Variante, was passiert wenn keine Vertragserfüllungsbürgschaft hinterlegt ist.
Dann wird von der Nettosumme ein Einbehalt von 5% vorgenommen, und diese 5% dann von der Schlußrechnung abgezogen. Auch wieder wie oben, wenn die Summe der Mängel nicht die 5% Einbehalt überschreitet.

Super, hab ich heute wieder was gelernt!

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