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LaHood
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LaHood is on a distinguished road

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Datum: 09.02.2010
Uhrzeit: 16:40
ID: 37688



AW: Toleranzen im Hochbau/Beton #7 (Permalink)
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vielleicht habe ich mich da etwas unklar ausgedrückt.

Das Bauteil selbst, also das Rampenfertigteil kann meinetwegen +-2 cm haben. Wichtig ist das das Gesamtsystem in seinen Vorgaben nicht beinträchtigt wird. Und da es ja Folgeanschlüsse gibt müssen gewisse Maße auch eingehalten werden, wie sollte man sonst gewährleisten das der Anschluß Straße vom Straßenbauer zu einer gepflasterten Vorfläche, diese dann zum Bodenbelag Rampe reibungslos funktioniert? Vor allem wenn das verschiedene Gewerke/Auftragnehmer sind.

Wichtig für uns ist im Beispiel mit der Rampenwand folgendes:

Vom fertigen Bodenbelag zwischen den Rampenfertigteilen bis zur Oberkante Rampenfertigteil müssen 10cm Radabweiser vorhanden sein. Das maximale Gefälle des Bodenbelags ist ebenfalls vorgegeben, sonst gibt es keine TAB Abnahme. Da die Rampenwand paralell zum Bodenbelag läuft, allerdings um 10cm nach oben versetzt, muss das Gefälle hier auch eingehalten werden. Der Bodenbelag hat nun Anschlußpunkte an die Straße. Und bei allen Anschlußpunkten muss ja sichergestellt sein das die auch wie gewünscht ineinandergreifen. Meines Erachtens nach, und so habe ich den Anwalt auch verstanden, muss nach unten hin die Toleranz dann ausgeglichen werden, das wäre jedenfalls in diesen Projekten möglich. Ob das Rampenfertigteil nun 2cm höher ist, wäre dann egal, sofern es dann 2cm tiefer eingebaut wird auf die Sauberkeitsschicht.

Zu deiner Aussage die Toleranzen mit einplanen, ich habe da kein Spiel für. Der Bodenbelag am oberen Ende der Rampe darf 0mm höher sein als vorgegeben und maximal 5mm tiefer. Das bedeutet schonmal da ist an der Stelle nicht viel Luft, und am Ende der Rampe lande ich in einem anderen Gewerk wo ebenfalls Höhen bzw. Gefälle vorgegeben sind, die dann je nachdem ob ich zu hoch oder zu tief wäre nicht eingehalten werden.

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