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LaHood
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LaHood is on a distinguished road

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Datum: 07.05.2010
Uhrzeit: 09:07
ID: 39019



AW: SiGeKo in der HOAI 1995 Anlage 5

#2 (Permalink)
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Hallo Blumenschein,

direkt kann ich Dir diese Frage nicht beantworten. Nur dazu sagen das meines Wissens bei SiGeKo-Leistungen nicht (mehr) nach Honorartafel abgerechnet wird, sondern auf Stundenbasis. Ich habe gerade die Seminare RAB 30 B und RAB 30 C hinter mir, und bei der Veranschlagung der Kosten wurden zwar auch eine Honorartafel gezeigt aus Unterlagen, aber auch der Hinweis das diese nicht kostendeckend sei, und mittlerweile wohl auch keine Verpflichtung für eine Rechnung nach Honorartafel für SiGeKo Leistungen besteht. Als grober Richtwert meinte Prof. Burmeier, unter 50,00€ ohne Nebenkosten sollte die Leistung nicht angeboten werden.

Vielleicht hilft Dir die Zahl ein wenig um das überprüfen zu können.

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