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Blumenschein
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Beitrag
Datum: 16.06.2010
Uhrzeit: 07:29
ID: 39524



AW: Schwelle bei Gewerbe im E.G.??? #4 (Permalink)
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Hallo zusammen,

als Ergänzung zum vorherigen Beitrag.

ich denke mal die DIN 18195-5 ist hier die richtige Norm:

"8.1.5 Die Abdichtung von waagerechten oder schwach geneigten Flächen ist an anschließenden, höher gehenden
Bauteilen im Regelfall mindestens 150 mm über die Schutzschicht, die Oberfläche des Belages oder der Überschüttung
hochzuführen und dort zu sichern (siehe DIN 18195-9). Ist dies im Einzelfall nicht möglich, z. B. bei
Balkon- oder Terrassentüren, sind dort besondere Maßnahmen gegen das Eindringen von Wasser oder das
Hinterlaufen der Abdichtung einzuplanen (z. B. ausreichend große Vordächer, Rinnen mit Gitterrosten).
Beim Abschluss der Abdichtung von Decken überschütteter Bauwerke ist die Abdichtung mindestens 200 mm unter
die Fuge zwischen Decke und Wänden herunterzuziehen und mit einer gegebenenfalls vorhandenen Wandabdichtung
zu verbinden."


Gruß
--
Blumenschein

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