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SoNici
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Datum: 08.07.2010
Uhrzeit: 07:47
ID: 39768



Gehaltsanpassung im AV geregelt?

#1 (Permalink)
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Hi miteinander,

stehe kurz vor Abschluss eines neuen AV (Bürowechsel), und ein Bekannter hat mir geraten, in den AV aufnehmen zu lassen, dass ich nach zB. Ende meiner AiP-Zeit (in nem halben Jahr) mehr Gehalt bekomme.
Momentan steht drin "Eine Überprüfung der Vergütung sollte einmal jährlich stattfinden". Ok, mit "sollte" kann sich am Ende jeder AV wieder rausreden, stimmt schon...

Im I-Net hab ich folgenden Vorschlag gefunden: "Die Vergütung wird jeweils zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der persönlichen Leistung, der allgemeinen Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Entwicklung der einschlägigen Branchentarife angepasst"
Dann wäre zumindest auch die Inflation mit erfasst.

Noch zur Info: ich würde jetzt genausoviel Gehalt bekommen wie in meiner jetzigen Stelle, also auch schon wie Beginn meiner AiP-Zeit. Also hätte ich erst mal noch ne ganze Weile das gleiche Geld wie gleich nach dem Studium, was ja eigentlich auch nicht ganz passt....

Wie sieht's denn bei euch aus? Habt ihr was konkreteres bei euch drinstehen oder könnt ne Empfehlung abgeben?


Ach ja, noch zur Info: der Vertrag wäre auf zwei Jahr befristet. Hab jetzt gelesen, dass man dann bei einer Verlängerung keine Gehaltserhöhung reinschreiben darf, weil der Vertrag sonst nicht mehr "sachgrundlos" als befristet ausgestellt werden kann.
Aber eigentlich wär das ja zu meinem Vorteil, oder?

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