Einzelnen Beitrag anzeigen
Kieler
 
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline

Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt

Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 08.07.2010
Uhrzeit: 09:47
ID: 39772



AW: "isolierter Mauerziegel" bei Bodenanschlussdetail #8 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von Archimedes Beitrag anzeigen
...
Das was ChildinTime jetzt vorsieht ist auch OK und sicher am Einfachsten. Die
kleine Wärmebrücke kann man vernachlässigen. Es wäre dabei zu überlegen, ob
man nicht außen am Fundament noch herunter dämmen sollte...
Bei dieser "Überlegung" sei an das Beiblatt 2 der DIN 4108-08 erinnert.
Das Referenzgebäude nach EnEV berücksichtigt nämlich einen psch.
Wärmebrückenzuschlag von 0,05 W/m²K (EnEV Anlage 1 Tab.1).
Dieser Wert sollte also auch im EnEV Nachweis für das vorliegende Gebäude
erreicht werden, somit müssen die Details entweder
übereinstimmen mit oben aufgeführten Beiblatt
oder
es muss ein Gleichwertigkeitsnachweis geführt werden
oder
alle Wärmebrücken müssen detailliert nach DIN EN ISO 10211 berechnet werden.
Ansonsten muss der pauschale Wärmebrückenzuschlag verdoppelt werden,
was dann dazu führen kann, dass beispielsweise eine Brennwerttherme nicht
mehr für den primärenergetischen Nachweis reicht. Und auch für den
Ht´-Nachweis bedeuten 0,05 immerhin 12,5% des Höchstwertes nach EnEV
Anlage 1 Tab.2 für ein freistehendes Wohngebäude mit mit AN ≤ 350m².

Anm. Die o.a. EnEV Bezüge gelten für Wohngebäude

Mit Zitat antworten