Einzelnen Beitrag anzeigen
Archimedes
Registrierter Nutzer
 
Benutzerbild von Archimedes
 
Registriert seit: 26.07.2005
Beiträge: 2.351
Archimedes: Offline

Ort: Rhld.-Pfalz
Hochschule/AG: Architekt freischaffend

Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all

Beitrag
Datum: 08.07.2010
Uhrzeit: 14:04
ID: 39778



AW: "isolierter Mauerziegel" bei Bodenanschlussdetail #9 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Bei dieser "Überlegung" sei an das Beiblatt 2 der DIN 4108-08 erinnert.
Das Referenzgebäude nach EnEV berücksichtigt nämlich einen psch.
Wärmebrückenzuschlag von 0,05 W/m²K (EnEV Anlage 1 Tab.1).
Dieser Wert sollte also auch im EnEV Nachweis für das vorliegende Gebäude
erreicht werden, somit müssen die Details entweder
übereinstimmen mit oben aufgeführten Beiblatt
oder
es muss ein Gleichwertigkeitsnachweis geführt werden
oder
alle Wärmebrücken müssen detailliert nach DIN EN ISO 10211 berechnet werden.
Ansonsten muss der pauschale Wärmebrückenzuschlag verdoppelt werden,
was dann dazu führen kann, dass beispielsweise eine Brennwerttherme nicht
mehr für den primärenergetischen Nachweis reicht..........
OFFTOPIC on
Du hast natürlich Recht (im Sinne der gesetzlichen Vorgaben), aber es stellt sich bei allem die Frage, wie weit der Einzelne den staatlich verordneten "Blödsinn" (Dämmstärkenwahn, Wärmebrückenkatalog, etc.) mitmacht bzw. ob man in gewissen Fällen bei der Ausführung in Abstimmung mit allen Beteiligten ein wenig anders vorgeht, als es in den Berechnungen notwendigerweise nachgewiesen wurde.... Es tut sicher niemandem weh.

OFFTOPIC off

Mit Zitat antworten