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Archimedes
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Datum: 18.07.2010
Uhrzeit: 17:14
ID: 40027



Baurecht: Geländehöhe vs. Brandschutz > Gebäudeklasse 4

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Hallo!

Ich plane eine Aufstockung eines Hotels in Holzständerbauweise (Rheinland-Pfalz).
Die Durchführung dieser Maßnahme steht und fällt mit der Gebäudeklasse in welche das Gebäude im neuen Bauantrag eingeteilt werden muß:

Gebäudeklasse 3: kein Problem in Holzständerbauweise
Gebäudeklasse 4: nicht ausführbar in Holzständerbauweise wegen hoher Brandschutzanforderungen (F90) > ist nach derzeitigem Stand der Bautechnik und nach LBauO Rhld.-Pfalz definitiv so

Daher muß ich das Projekt unbedingt in Gebäudeklasse 3 bekommen und dafür sorgen, daß der Fußboden des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen gleich oder weniger als 7,00 über der Geländeoberfläche liegt.
Auf der beiliegenden Skizze habe ich die Situation vereinfacht dargestellt. Ich möchte die angrenzenden Geländeoberflächen im Mittel annehmen, da ich ansonsten unmöglich die 7,00 m einhalten kann. Die Annahme im Mittel wäre auch OK für die Baubehörde. Ich möchte aber sichergehen, daß ich die richtigen Bezugspunkte in die Betrachtung einbeziehe. Das eingetragende Gelände ist nicht das Urgelände, aber es ist in dieser Form schon 40 Jahre vorhanden und das natürliche Gelände ist nicht mehr vollständig zu rekonstruieren. Für die Gebäudeklasse sollte allerdings auhc nur das spätere Gelände eine wichtige Rolle spielen, da von dieser Ebene beispielsweise die Feuerwehr arbeiten muß. Theoretische Geländeverläufe düften daher nicht interessant sein.

Welches wären aus Eurer Sicht die maßgebenden Punkte für die Höhenermittlung des Geländes? Die Gebäudeecken des Hauptbaukörpers oder die Ecken des angebauten unterirdischen Kellers?

Seht Ihr grundsätzliche Probleme bei der Mittelung der Geländehöhen oder der Einstufung in Gebäudeklasse 3?

Habt Ihr evtl. ein Beispiel in welchem ein Flachdach als Geländeoberfläche im Sinne des Brandschutzes bzw. der Gebäudeklasse gesehen wird?
Normalerweise kann ein Flachdach nicht mit Gelände gleichgesetzt werden, aber im konkreten Fall wäre es eine Ebene von welcher angeleitert werden könnte.

Kennt Ihr einen Fall in welchem das angrenzende Gelände "manipuliert" wurde um die Geländehöhe für die Berechnung entsprechend anzuheben?


Danke vorab für Eure fachkundigen Antworten.
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