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Samsarah
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Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough

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Datum: 16.08.2010
Uhrzeit: 15:43
ID: 40447



AW: freie Mitarbeit als Student

#2 (Permalink)
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Hallo,

Du hast einen Steuerfreibetrag von knapp 8.000€ in 2010. D.h. sofern Deine Gewinne die Summe nicht überschreiten, mußt Du keine Steuern zahlen. Das bedeutet aber nicht, dass Du dem Finanzamt keine Rechenschaft schuldest. Du brauchst also in jedem Fall eine Steuernummer. Die kannst Du kostenlos bei Deinem zuständigen Finanzamt anfragen. Wenn Du nur so wenig Umsätze hast, kannst Du Dich auch als Kleinunternehmer registrieren. Dann mußt Du keine Umsatzsteuer abführen und schreibst demzufolge auch brutto=netto-Rechnungen. Der Vorteil ist, dass Du für Endkunden günstiger bist. Da Du aber meist für Unternehmen tätig wirst, für die USt nur ein Durchlaufposten ist, macht es für sie keinen Unterschied. Der Nachteil ist, dass Du auf Anschaffungen, für die Du 19% MwSt gezahlt hast, keinen Anspruch auf Rückerstattung beim FA hast, wenn Du selbst nicht USt-berechtigt bist. Ich persönlich würde daher empfehlen, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Das kannst Du relativ formlos beim FA beantragen. Dann mußt Du auf alle Rechnung USt ansetzen und auch monatlich abführen, kannst Deine eigenen Kosten aber eben auch gegenrechnen. Ich glaube, das lohnt sich vermutlich nur, wenn Du langfristig immer wieder Rechnungen stellen wirst. Wenn das eine einmalige Sache ist, ist der Aufwand vermutlich zu groß.

Grundsätzlich würde ich in Frage stellen, solche Leistungen auf Rechnung auszuführen. Die Haftungsfrage könnte eine andere sein und letztlich macht es sich das Architekturbüro damit schlicht leicht. Ich würde auf jeden Fall mal fragen, ob Sie das nicht auf Lohnsteuerkarte machen können. Dann bist Du den Brassel los...

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