Einzelnen Beitrag anzeigen
Bosmeg
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.03.2010
Beiträge: 120
Bosmeg: Offline

Ort: Tübingen

Bosmeg is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 24.09.2010
Uhrzeit: 17:00
ID: 41049



AW: Bemessung von Mindestbreiten für Ausgangstüren in einer Halle #4 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo,

hier mal ein Auszug aus der Versammlungsstättenrichtlinie. Ich wage mal zu behaupten, dass die hier anzusetzen ist.

Fluchtwegbreiten
§ 11 (2) Die lichte Mindestbreite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss für die darauf angewiesenen Personen betragen bei Versammlungsräumen
1 m je 150 Personen
Zwischenwerte sind zulässig. Die lichte Mindestbreite muss jedoch betragen für Rettungswege 1 m
(3) Die im Zuge von Rettungswegen liegenden Türen müssen in Fluchtrichtung auch ohne fremde Hilfsmittel geöffnet werden können; Riegel sind unzulässig. (5) Alle Ausgangstüren müssen durch Schilder nach Anlage 2 gekennzeichnet sein. Die Rettungswege ins Freie sind durch Richtungspfeile gut sichtbar zu kennzeichnen. Ausgangstüren und Rettungswege sind, wo Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben ist, so zu beleuchten, dass die Kennzeichnung auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung gut erkennbar ist.


Ausgänge

§ 14 Abs. (1) Jeder Versammlungsraum muss mindestens zwei möglichst entgegengesetzt gelegene Ausgänge haben; (7) Höhenunterschiede sind durch Rampen mit einer Neigung von höchstens 6 v.H. oder durch mindestens 3 Stufen (§ 12 Abs. 2) zu überwinden. Die Stufen dürfen nicht in die Flure hineinragen.
(8) Zwischen Ausgangstüren und Stufen oder Rampen müssen Podeste von einer der Türflügelbreite entsprechenden Tiefe vorhanden sein.
(9) Ausgänge aus Versammlungsräumen, Freilichttheatern und Sportstätten müssen unmittelbar ins Freie, auf Flure oder in Treppenräume führen.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Davon ausgehend, dass die 7.500 Personen über einen Zeitraum von 8 Stunden ein- und ausgehen, so wären das 937,5 Personen / h, was bedeuten würde, Du bräuchtest 6,25m Türbreite i.Li.

Ich würde die Fluchtwegbreite auch auf die normale Aus- und Eingangssituation übertragen. So vermeidest Du in jedem Fall Gedrängel im Türbereich. Breit genug ist die Fassade ja.
Vielleicht lässt sich das ja auch gestalterisch verargumentieren...kenne jetzt den Entwurf natürlich nicht...

Grüße

Geändert von Bosmeg (24.09.2010 um 17:16 Uhr).

Mit Zitat antworten