Zitat:
    
					Zitat von  noone     Nach der Neuerung der Din zu den Wärmebrücken ist das Bauwerk durchgehend  
einzudämmen, d.h. jetzt auch unter der Bodenplatte. 
...   |  
 
   Da würde mich auch jetzt mal interessieren welche Passage aus welcher DIN zu 
dieser Aussage führt.
Also ich würde das ganze Thema mal so zusammenfassen. Die DIN 4108-2 
(Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen 
an den Wärmeschutz ) fordert für einzelne Bauteile einen Mindestwärmeschutz, der 
aber bei Einhaltung der U-Werte nach EnEV immer weit übertroffen wird.
Die EnEV schreibt für den Ersteinbau oder Austausch von Bauteilen diese 
Mindest-U-Werte vor. Baut man allerdings ein Gebäude komplett aus diesen Mindestwerten 
zusammen, dann wird man die HT´ Forderung ("der durchschnittliche U-Wert") nicht 
erfüllen.
Zusätzlich muss noch der oben erwähnte Wärmebrückennachweis geführt 
werden. 
Also entweder Regeldetails aus in meinem vorigen Beitrag aufgeführter Norm oder 
Gleichwertigkeitsnachweis. (Dazu haben ja einige Benutzer dieses Forums eine 
ziemlich laxe Einstellung 

)
Keine dieser Regeln lässt für mich auf die zwingend vorgeschriebene Ausführung 
einer Dämmung unter der Bodenplatte schließen, im Gegenteil in der DIN 4108-2 
Beiblatt 2 sind die Hälfte der Details mit Dämmungen oberhalb der 
Bodenplatte ausgeführt.
In dieser Norm ist übrigens auch das Detail dieses Themas zu sehen, also die 
Themofundamentplatte, und zwar in Bild 9.