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LaHood
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Datum: 28.03.2011
Uhrzeit: 12:37
ID: 43156



VOB C, Trennung im LV

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Hi,

ich stricke grade ein LV für Stahlbau- und Metallbauarbeiten. Ein Kollege der das LV gerade geprüft hat hat mich auf einige Dinge hingewiesen. Ursprünglich hieß das LV Stahlbau- und Schlosserarbeiten. Da wir wiederkehrende Projekte haben mit meistens identischen Leistungsbeschreibungen habe ich die LV-Struktur von meinem Vorgänger übernommen. Laut VOB-C gibt es Stahlbau und Metallbauarbeiten. Ich habe allerdings irgendwo auch in der 2009er Version einen Hinweis zu Metallbau und Schlosserarbeiten gefunden. OK, sind wahrscheinlich Spitzfindigkeiten. Eigentlich geht es mir auch um was Anderes, den Aufbau des LVs.

Muss ich bei VOB-konformer Ausschreibung die Bereiche Stahlbau- und Metallbauarbeiten strikt trennen? Ich meine mit eigenen Titeln? Oder kann ich auch den Obertitel Stahlbau- und Metallbauarbeiten nennen? Denn es gibt ja unterschiedliche Punkte bei der DIN 18335 (Stahlbau) und DIN 18360 (Metallbau). Mir ist da nicht ganz klar was eigentlich in die Vorbemerkungen soll und was in die Leistungsbeschreibung.
Ich verstehe das richtig das bei DIN 18360 Punkt 3.1.1.3 das Liefern von Zeichnungen durch den AN nach Auftragsvergabe für die Punkte 3.2 bis 3.6 bereits enthalten ist, und dementsprechend nicht als gesonderte Position aufgeführt werden muss? Sollten Zeichnungen für Punkt nach 3.6 nötig sein wäre das eine Besondere Leistung die eine eigene LV-Position benötigt?

Danke
Grüße
LH

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